Urteil Urteil: Wohnungs-Kündigung ist bei Abriss zulässig
Karlsruhe/Jena/dpa. - Laut Einigungsvertrag dürfen DDR-Mietverträge nicht für einen höheren Gewinn des Vermieters gekündigt werden. Die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Jena (SWVG) habe mit dem Abriss Leerstand beheben und nicht etwa Platz für einen lukrativeren Neubau schaffen wollen, begründete das Gericht nach Angaben des SWVG-Anwalts Joachim Kummer seine Entscheidung. Abrisskündigungen im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost seien auch bei Altmietverträgen mit dem Gesetz des Jahres 1990 vereinbar. Der strittige "Geisterblock", in dem zuletzt nur noch das klagende Ehepaar wohnte, ist mittlerweile abgerissen. An seiner Stelle ist ein Park entstanden.
In dem Plattenbau-Elfgeschosser hatten laut SWVG viele Wohnungen wegen des ungünstigen Schnitts leer gestanden. Der Block verursachte dadurch hohe Kosten. Das Wohnungsbau-Unternehmen hatte dem Paar zwölf Ersatzwohnungen vorgeschlagen sowie die Übernahme der Umzugskosten und eine Entschädigung von 20 000 Euro in Aussicht gestellt. Die Mieter hatten abgelehnt.
Wie die anderen neuen Länder hat Thüringen mit einem massivem Überangebot an Wohnraum zu kämpfen. In Ostdeutschland summiert sich die Zahl der leer stehenden Wohnungen auf über eine Million. Der Bundesrat hatte vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf Sachsens und anderer neuer Länder gebilligt, der die Kündigung von Mietern erleichtern soll, die in einem zum Abriss vorgesehenen Haus wohnen.