Urteil: Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse
Dortmund/dpa. - Eltern dürfen nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund ihre Steuerklasse ändern, um mehr Elterngeld zu erhalten, hieß es in einer veröffentlichten Entscheidung (Az.: Do E 940 - 590).
Wenn die Eltern eines nach dem 1. Januar 2007 geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Mutter deswegen ein höheres Nettoeinkommen beziehe sei auch das Elterngeld nach diesem Wert zu berechnen. Geklagt hatten zwei Mütter aus Hamm und Unna, denen das Versorgungsamt das durch den Steuerklassenwechsel erhöhte Elterngeld nicht zubilligen wollte.