1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Urteil: Urteil: Kein Anspruch auf Witwenrente nach kurzer Ehedauer

Urteil Urteil: Kein Anspruch auf Witwenrente nach kurzer Ehedauer

01.03.2012, 06:58

Darmstadt/Berlin/dpa. - Diese Vermutung gilt beispielsweise,wenn zum Zeitpunkt der Heirat die tödlichen Folgen einerKrebserkrankung des Ehepartners bereits bekannt sind, befand dasHessische Landessozialgericht (Az.: L 5 R 320/10), wie dieSozialrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Der Fall: Die 56-jährige Frau hatte im November 2007 einenunheilbar an Kehlkopfkrebs erkrankten Mann geheiratet. 17 Tage späterverstarb der Mann an den Folgen seiner Krebserkrankung. Die Witwebeantragte eine Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies abermit dem Hinweis auf die kurze Ehedauer ab. Es handele sich um eineVersorgungsehe. Daraufhin klagte die Witwe.

Das Urteil: Das Gericht lehnte die Klage ab. Laut Gesetz bestehtein Anspruch auf Witwenrente nur, wenn die Ehe mindestens ein Jahrgedauert habe. Anders sei dies nur, wenn aufgrund besonderer Umständenicht davon auszugehen sei, dass die Heirat nur erfolgte, um denHinterbliebenen zu versorgen. Dies sei etwa bei einemunvorhersehbaren Tod der Fall. Im konkreten Fall habe zum Zeitpunktder Eheschließung aber keine Aussicht mehr auf Heilung bestanden.