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Urteil Urteil: Kaffeefahrt-Anbieter lockte mit Gewinn - und muss zahlen

02.02.2009, 13:02
Als Verkaufsveranstaltung in einem Café endet meist die vermeintlich gewonnene Reise mit dem Bus. (FOTO: DPA)
Als Verkaufsveranstaltung in einem Café endet meist die vermeintlich gewonnene Reise mit dem Bus. (FOTO: DPA) ddp

Berlin/dpa. - Wie das Gericht amMontag mitteilte, war die Frau in einem Werbe-Schreiben für dieKaffeefahrt als «nächste Rubbel-Los Gewinnerin» angesprochen worden.Beigefügt war ein Scheckvordruck über 1500 Euro, der auf der Fahrt«durch einen originale Unterschrift seine Rechtsgültigkeit» erhaltenwerde. Nach Ansicht der Richterin war das eine Gewinnzusage.

Das Unternehmen hatte sich verteidigt, in dem Schreiben werdeallein der Gewinn eines Rubbel-Loses mitgeteilt. Laut Gerichtvermischte der Absender aber Bargeldgewinn und Rubbel-Los-Gewinn. Dergenaue Verlauf der Gewinnverlosung bleibe im Dunkeln. Derdurchschnittliche Leser verstehe, dass er nur noch mitfahren muss,damit der Scheck unterschrieben wird. Gegen das Urteil ist Berufungam Landgericht möglich (AZ: 226 C 238/08).