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Unverlangte Pakete: Unverlangte Pakete:: Muss der Empfänger die Ware zurücksenden?

11.02.2019, 15:33
Wer ein Paket bekommt, das er nicht bestellt hat, darf es behalten und muss auch nichts bezahlen, sagt die Verbraucherzentrale.
Wer ein Paket bekommt, das er nicht bestellt hat, darf es behalten und muss auch nichts bezahlen, sagt die Verbraucherzentrale. dpa

Berlin - Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss die Waren darin nicht aufbewahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls sich ein Herkunftsnachweis am oder im Paket findet.

Auch eine gegebenenfalls beiliegende Rechnung müsse nicht beglichen werden. Der Empfänger hat den Verbraucherschützern zufolge das Recht, die Ware in solchen Paketen selbst zu nutzen, zu verschenken oder zu entsorgen.

Nicht bestellte Pakete - Probleme bei Amazon?

Aktuell gingen bei der Verbraucherzentrale viele Anfragen von Empfängern von Produkten in Kartons des Onlinehändlers Amazon ein. Diese hätten nichts bestellt, seien nicht beschenkt worden und auch keinem Identitätsdiebstahl zum Opfer gefallen. Auch Paket-Irrläufer ließen sich in den bekannten Fällen ausschließen, bei denen ein buntes Sammelsurium an Warten von der Mausefalle bis zum Smartphone in den Paketen steckte.

Klar ist den Verbraucherschützern zufolge nur, dass die Sendungen nicht von Amazon selbst stammen, sondern von diversen Händlern, die den Marktplatz des Handelsriesen als Verkaufsplattform nutzen. Was genau dahinter steckt, sei unklar. (dpa)