Unternehmensform Limited Unternehmensform Limited: Existenzgründung für Kleingeld in nur 24-Stunden

Hamburg/Berlin/dpa. - Eine gute Geschäftsidee allein reichtnicht aus: Wer sich selbstständig machen will, braucht Startkapital und muss sich entscheiden, welche Rechtsform die eigene Firma haben soll. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Jahr können Existenzgründer dabei auch ganz legal auf dem Papier eine Firma im Ausland gründen.
«Interessant ist für Existenzgründer vor allem die englische"private limited company"», sagt Hans-Werner Czerwinski,Landesgeschäftsführer Nord des Bundesverbands mittelständischerWirtschaft (BVMW) in Hamburg. Bei dieser Gesellschaftsform schließt der Unternehmer genauso wie bei der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus, dass er im Fall einer Pleite auch sein Privatvermögen verliert.
Für eine deutsche GmbH müssen die Gründer allerdings einStammkapital von 25 000 Euro aufbringen. Eine britische Limited,abgekürzt Ltd., kann auch mit nur einem Pfund (rund 1,50 Euro)gegründet werden. «Außerdem ist es möglich, eine höhere Haftungssumme im englischen Handelsregister anzugeben, sie aber erst später in die Firma einzubringen», sagt Ulrich von Neureuth, Direktor der Firma Europartner.net in Berlin, die Interessenten bei der Gründung einerLtd. unterstützt.
Etablierte Wirtschaftsorganisationen stehen der Gründung einerbritischen Firma für die Arbeit in Deutschland skeptisch gegenüber: «Existenzgründer machen sich etwas vor, wenn sie meinen, durch die Gründung einer limited company Finanzprobleme zu lösen», sagt Doris Möller, Leiterin der Abteilung Firmenrecht beim Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK) in Berlin.
«Für einen neuen Handwerksbetrieb braucht man zwischen 50 000 und 75 000 Euro», sagt Stefan Stork, Referent für Wirtschaftsrecht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin. Die Kosten für Räume oder Fahrzeuge ließen sich auch mit einer Ltd. nicht ändern.
Allerdings gebe es auch viele Existenzgründer, die nur wenigKapital für den Start ihres Unternehmens benötigen, sagt MichaelSilberberger, Geschäftsführer von Go Ahead. Das Unternehmen gründet ebenfalls Ltds. im Auftrag anderer. «Wer zum Beispiel als Unternehmensberater tätig ist, braucht vielleicht nur Laptop, Drucker und Handy für seine Arbeit.»
Anders als die Gründung einer deutschen Gesellschaft dauert dasProzedere in Großbritannien wenige Tage oder bei einemExpressverfahren gegen Aufpreis nur 24 Stunden. Die Eintragung ins Handelsregister von England und Wales kostet dort 20 Britische Pfund (rund 30 Euro). Dazu kommen die Kosten für eine beglaubigte Kopie und die Übersetzung ins Deutsche.
In der Folge fallen für den Chef einer englischen Ltd. weitereKosten an: Da sich der satzungsmäßige Sitz seiner Firma in England befindet, braucht er dort eine Postadresse. Außerdem muss er einmal jährlich beim dortigen Handelsregister Angaben zu Unternehmen und Geschäftsjahr machen. Neben der englischen Ltd. können deutsche Unternehmer auch Firmen in anderen ausländischen Gesellschaftsformen gründen. Das lohnt sich allerdings meist nicht für Existenzgründer oder Kleinunternehmer: «Die amerikanische "Incorporated" hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Inhaber anonym bleibt», sagt Berater von Neureuth. Und niederländische, spanische und italienische Kapitalgesellschaften lohnten sich nur, wenn in dem Land Geschäfte gemacht werden und die Firma zum Beispiel von günstigeren Steuern profitieren kann.