Unterhalt für frühere Ehepartner Unterhalt für frühere Ehepartner: Heirat für Geschiedene lohnt sich wieder
Karlsruhe/dpa. - Damit zogen die Verfassungsrichter einen Schlussstrich unter diebisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und andererGerichte. Der BGH legte zwar bei der Unterhaltsberechnung denehelichen Lebensstandard bis zur Scheidung zu Grunde, ließ abertrotzdem die Steuervorteile aus der neuen Ehe dem geschiedenenPartner zugute kommen.
Dies verstoße gegen den Schutz der Ehe im Grundgesetz, entschieddas Verfassungsgericht. Nach der Karlsruher Entscheidung könnenBetroffene ihre Unterhaltspflichten für die Zukunft perAbänderungsklage beim Familiengericht neu berechnen lassen(Az.: 1 BvR 246/93 u. 2298/94 - Beschluss vom 7. Oktober 2003).
Damit gab der Erste Senat in dem rund zehn Jahre alten Verfahrenzwei Beschwerdeführern Recht, die nach ihren Scheidungen neue Ehengeschlossen hatte. In einem Fall hatten die Gerichte einenSteuervorteil von rund 230 Mark (118 Euro) mit in dieUnterhaltsberechnung einbezogen. Ob sie Rückforderungen für dieVergangenheit geltend machen können - was theoretisch möglich wäre,weil ihre Verfahren noch offen sind -, ist allerdings unsicher. Dieunteren Instanzen müssen die Fälle erneut prüfen.
Zwar ist nach Ansicht der Karlsruher Richter die derzeitigeGesetzeslage nach wie vor gerechtfertigt, die dem Ex-Partner beimUnterhalt den Vorrang vor dem neuen Ehegatten einräumt. Ebenso dürfeder Gesetzgeber jedoch einer bestehenden Ehe Vorteile einräumen, dieer der geschiedenen Ehe vorenthalte.
Dies habe er beim Splitting getan: Die steuerlicheZusammenveranlagung, die bei verschieden hohen Einkommen der Eheleuteeine Steuerersparnis bringt, solle nach dem Zweck des Gesetzes nurden zusammen lebenden Partnern zugute kommen, weil nur sie eineErwerbsgemeinschaft bildeten. Gewähre der Gesetzgeber der neuen Eheeinen solchen Vorteil, dann dürfe dieser nicht nachträglich durch dieGerichte wieder entzogen werden.
Nach den Worten von Michael Salchow, Vorsitzender desInteressenverbandes Unterhalt und Familienrecht, hat der Beschlussweit reichende Folgen: «Damit fällt ein wesentlicher Punkt, derbisher die Zweitfamilien benachteiligt hat.» Bisher habe man beieiner zweiten Ehe immer «rückwärts schielen» müssen: «Man war niemalsganz geschieden, sondern immer noch ein bisschen verheiratet.»