Unseriöse Gewinnspiele Unseriöse Gewinnspiele: «Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!»

Leipzig/dpa. - «Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!»Wie verlockend dieser Satz klingt, der regelmäßig inPostwurfsendungen steht, die im heimischen Briefkasten oderEmail-Postfach landen. Doch Vorsicht: Dahinter stecken oft unseriöseAnbieter.
«Meistens ist es sowieso kein Gewinn», sagt Marion Schmidt von derVerbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Im Nebensatz wird dannverraten, dass man lediglich für den Hauptgewinn nominiert ist oderdas versprochene Geld «nach der Gewinnermittlung garantiert» ist.
«Wenn aus heiterem Himmel ein Gewinnversprechen kommt undirgendeine Art von Gegenleistung gefordert wird, ist das Gewinnspielunseriös», ergänzt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.Darunter fällt auch ein vermeintlich gewonnener Gutschein, den sichder Losglückliche abholen muss.
Wachsam sollte man bei Rückruf-Aufforderungen sein. «Es ist immergefährlich, wenn man eine teure Telefonnummer anrufen soll», warntSchmidt. Einige Gewinnspiele stellen einen Hauptgewinn in Aussicht,wenn der vermeintlich Losglückliche sich unter einer 0900er-Nummermeldet. «Da entstehen hohe Kosten, und es kommt nichts bei rum.» DieAnbieter sind oft so geschickt, dass sie den Anrufer so lange wiemöglich am Telefon halten, ohne dass nachher ein Gewinn ausgezahltwird. Das dicke Ende kommt dann mit der Telefonrechnung.
Miese Tricks stecken auch hinter Preisen, die sich die Gewinnerbei berühmt-berüchtigten Kaffeefahrten abholen können. «Oftmalsentpuppen sich diese Gewinne als äußerst eigenartig», sagt Schmidt.Denn im Wesentlichen dienen diese Kaffeefahrten der Anpreisunganderer Waren, die Teilnehmer allerdings anderswo günstiger erwerbenkönnen. Bei einigen Gewinnspielen wird man zudem aufgefordert, erstetwas anzuzahlen, bevor man den angeblichen Preis erhält. «Wenn manangezahlt hat, ist das Geld meist verloren.»
Bei einer anderen Art von unseriösen Gewinnspielen geht es vorallem um den Erhalt von persönlichen Daten. In diesen Fällen sollendie vermeintlichen Gewinner einen Bogen mit ihrer Adresse und demGeburtsdatum ausfüllen, um einen Preis zu bekommen. Das ist sogarnoch vergleichsweise harmlos. Doch wenn auch noch nach derKontonummer gefragt wird, sollte man hellhörig werden. «Dann kann espassieren, dass irgendwann mal was vom Konto runter ist», warntVerbraucherschützerin Schmidt. Gerade ältere Leute seien dadurchgefährdet, da sie ihre Kontoauszüge nicht so oft kontrollierten.
Auch bei gewonnenen Reisen kommt es regelmäßig zu Problemen. Hatman eine Übernachtung für eine Person im halben Doppelzimmergewonnen, muss man sich das Zimmer mit einem Fremden teilen. Oder manmuss ordentlich draufzahlen, wenn man dort alleine schlafen will.Manchmal bieten die Veranstalter auf gewonnenen Reisen auchverpflichtende Ausflüge an, die extra zu buchen und zu bezahlen sind.
Nach unseriösen Gewinnreisen flattern den Teilnehmern denVerbraucherschützern zufolge manchmal auch Briefe ins Haus, in denensich die Reiseunternehmen für entstandene Unannehmlichkeiten wieortsfremde Busfahrer oder Zimmer ohne Balkon entschuldigen. AlsGegenleistung wird eine weitere Reise in einen anderen Ort angeboten.Doch diese muss man bezahlen und auch hier drohen wieder ein nichtortskundiger Busfahrer oder dreckige Unterkünfte.
Der beste Schutz vor unseriösen Gewinnspielen ist, solchePostwurfsendungen gleich in den Papierkorb zu werfen. Unbedenklichseien eigentlich nur Kreuzworträtsel in Zeitungen, sagt Castelló. Einerster Hinweis darauf, ob das Unternehmen seriös ist oder nicht, istder Absender. Wer nichts auf dem Kerbholz hat, braucht sich auchnicht zu verstecken und kann eine Adresse angeben. Doch die meistenGewinnspiel-Anbieter nennen keine Anschrift. Wenn überhaupt, habensie nur eine Postfachadresse oder ihr Sitz befindet sich im Ausland.Dann sollte man auf jeden Fall lieber die Finger davon lassen.
Ist man auf unseriöse Gewinnspielanbieter hereingefallen, ist esschwer, sich gegen sie zu wehren. Denn wenn solche Gewinnfirmen keineAdresse haben, hat man keinen Anlaufpunkt für Beschwerden oderKlagen. «Da kann man auch schlecht etwas widerrufen», sagt diesächsische Verbraucherschützerin Schmidt.
Zwar können Verbraucher seit dem Jahr 2000 ihren Gewinn einklagen,wenn ihnen der Gewinnspiel-Anbieter tatsächlich einen Preisversprochen hat. Das kostet den Anbieter mehr, als er an Gewinn durchBestellungen oder Reisebuchungen erzielt. Doch zum einen formulierendie unseriösen Anbieter das Losglück mittlerweile geschickt um, sodass es nicht mehr unter das Gesetz fällt. Und zum anderen: «Selbstwenn wirklich ein Gewinn versprochen wurde, habe ich den noch langenicht», sagt Verbraucherschützerin Schmidt.
Verbraucherschützer führen Musterprozesse
Um die Verbraucher vor unseriösen Gewinnspiel-Anbietern zuschützen, führt etwa die Verbraucherschutzzentrale Hamburg regelmäßigMusterprozesse. Sie hat dafür einige besonders dreiste Betreiberermittelt und Klage gegen sie erhoben. Zwar wirken die Urteil immernur zwischen den beteiligten Parteien. Aber anderen Verbrauchern wirddurch erfolgreiche Musterprozesse der Weg vor Gericht geebnet, wennsie selbst einen Gewinn einklagen möchten. Denn vor Gericht kann mansich auf bereits gefällte Urteile berufen.