1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Ungewollte Schwangerschaften: Ungewollte Schwangerschaften: Wenn ungeschützter Sex plötzlich zum Drama wird

Ungewollte Schwangerschaften Ungewollte Schwangerschaften: Wenn ungeschützter Sex plötzlich zum Drama wird

Von Oranus Mahmoodi 23.09.2004, 12:15

Köln/dpa. - Dort gibt es die rezeptpflichtige "Pille danach", sagt Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln. Zwar ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, ob der ungeschützte Geschlechtsverkehr zu einer Schwangerschaft führt - das befruchtete Ei kann sich im Laufe der folgenden drei Tage in der Gebärmutter einnisten. Wird die "Pille danach" aber später als 72 Stunden nach dem "Unfall" eingenommen, kann sie keine ungewollte Schwangerschaft mehr verhindern.

Generell gilt: je schneller die Einnahme, desto sicherer. Mit einer Abtreibung hat dies laut Annette Rethemeier von Pro Familia in Hamburg nichts zu tun: "Viele junge Frauen verwechseln die Pille danach mit dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch." Hinter diesem Begriff verbirgt sich die so genannte Abtreibungspille.

Bis zum Alter von 18 Jahren erhalten Mädchen die "Pille danach" umsonst. Eine bequeme Möglichkeit der Empfängnisverhütung ist sie nicht: "Sie kann keine Dauerlösung sein, sie bringt den Zyklus durcheinander, erst recht in einem jungen Organismus", betont Christian Albring, Landesvorsitzender Niedersachsen des Berufsverbands der Frauenärzte in Hannover.

Hat das Mädchen - warum auch immer - die 72-Stunden-Frist verstreichen lassen, braucht sie vor allem Geduld: Die Frage, ob es zu einer Schwangerschaft gekommen ist, lässt sich frühstens zwei Wochen nach dem ungeschützten Sex eindeutig mit Hilfe eines Urintests beantworten. "Am sichersten sind die Tests, die ab dem ersten Tag nach dem Ausbleiben der Regel angewandt werden", rät Pott.

Die Tests können in der Apotheke gekauft und zu Hause selbst gemacht werden. Außerdem kann sie der Frauenarzt vornehmen. "Das hat den Vorteil, dass sich gleich mit dem Arzt besprochen werden kann - über die künftige Form der Verhütung oder einen eventuellen Abbruch", erklärt Elisabeth Pott.

Liegt tatsächlich eine Schwangerschaft vor, muss sich das Mädchen - bestenfalls gemeinsam mit ihrem Freund - ernsthaft die Frage stellen, ob sie das Kind austragen möchte oder nicht. Wie auch immer sie sich entscheidet: Laut Annette Rethemeier von Pro Familia kann auch eine Minderjährige weder dazu gezwungen werden, das Kind auszutragen, noch dazu, die Schwangerschaft abzubrechen. Entscheidet sich das Mädchen tatsächlich für eine Abtreibung, darf sie auf keinen Fall lange warten: Der medikamentöse Abbruch ist nur bis zur siebten Schwangerschaftswoche erlaubt. "Der so genannte instrumentelle Schwangerschaftsabbruch ist bis zu zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich, danach ist es zu spät", sagt Albring.

In beiden Fällen muss das Mädchen nachweisen, dass es sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle oder einem anerkannten Arzt hat beraten lassen. "Wir versuchen, die Frauen umfassend zu informieren, damit es ihnen möglich ist, selbst zu entscheiden", sagt Rethemeier.

Der Arzt, der den Abbruch vornimmt, unterliegt der Schweigepflicht - vorausgesetzt, das Mädchen ist schon 16 Jahre alt. "Unter 16 ist die Rechtslage umstritten", sagt Frauenarzt Albring. Kann ein Mädchen etwa glaubhaft vermitteln, dass sie massive Probleme mit ihren Eltern bekommen würde, werden sie in aller Regel davon absehen, diese einzuweihen.