Trauerfall Trauerfall: Sterbeurkunde schnell beantragen
Halle/MZ. - Sterben gehört zu den Themen, die viele am liebsten meiden. "Plötzlich und unerwartet" steht man beim Tod eines Angehörigen vor Problemen, die kurzfristig bewältigt werden müssen - Formalitäten müssen geregelt und nüchterne Entscheidungen getroffen werden.
Der Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt?" der Verbraucherzentralen informiert darüber, was zu tun ist. Wichtig ist beispielsweise zu wissen, dass mit dem vom Arzt ausgestellten Totenschein beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist, eine Sterbeurkunde beantragt werden muss. Totenschein und Sterbeurkunde sind Voraussetzungen, die eine Bestattung erst ermöglichen; beide Urkunden müssen umgehend besorgt werden. Ferner weist der Ratgeber daraufhin, dass die Verfahrensabläufe bei der Bestattung schnelles Handeln erfordern. Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und spätestens innerhalb von fünf Werktagen muss in Deutschland ein Leichnam begraben oder ins Krematorium gebracht werden.
Bestatter können viele organisatorische Arbeiten abnehmen - falls man dies wünscht und bereit ist, dafür zu zahlen.
Wer Kosten sparen will, sollte überlegen, ob zum Beispiel die Beantragung der Sterbeurkunde, Absprachen mit der Friedhofsverwaltung und dem Pfarrer oder die Aufgabe einer Traueranzeige nicht durch vertraute Angehörige erledigt werden können.
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, empfiehlt es sich, Krankenkasse, Lebensversicherungen, andere private Versicherungen, Bestattungsvereine, Rentenstellen oder Gewerkschaften über den Tod des Angehörigen umgehend zu informieren. Die Verbraucherzentralen raten, dem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen
Die Broschüre "Was tun, wenn jemand stirbt?" der Verbraucherzentrale gibt es für 5,80 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Bestelltelefon: 0180 / 500 1433 (12 Cent / Min.)