tipp tipp: Tiersitting ist steuerlich absetzbar
Halle (Saale)/MZ. - Für die Betreuung des Haustiers etwa während des eigenen Winterurlaubs greifen immer mehr Halter auf einen Tiersitter zurück. Diese Dienstleistung ist von der Steuer absetzbar. Denn: Rein zivilrechtlich gelten Tiere als Sache, die zum Haushalt des Halters zählt. Die Betreuung von Hund oder Katze in der eigenen Wohnung oder auf dem Grundstück entspricht somit einer Dienstleistung an einem "Haushaltsgegenstand". "Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege oder das Ausführen gelten als haushaltsnah und können steuerlich geltend gemacht werden", sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. So ließen sich 20 Prozent der Lohnkosten für diese haushaltsnahe Dienstleistung - bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 Euro pro Jahr - absetzen.
MZ