1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Tipp: Tipp: Auto nicht am Fluss parken

Tipp Tipp: Auto nicht am Fluss parken

14.01.2011, 21:54

Halle (Saale)/MZ. - Das bedeutet: Ein Fahrzeughalter, der sein Auto trotz Hochwasserwarnungen an einem Fluss abstellt, müsse im Schadensfall damit rechnen, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens übernimmt. Die gleiche Rechtslage gilt der Expertin zufolge beim Durchfahren von überschwemmten Straßen. Auch dann muss der Halter laut Rüter bei "grob fahrlässigem Verhalten" mit eingeschränktem Versicherungsschutz rechnen. Wird der Versicherte von den Fluten dagegen überrascht, sind Schäden in der Regel durch die Teil- und Vollkaskoversicherung gedeckt.