Tilgung mit «Wohn-Riester»: Zusicherung jetzt geben lassen
Bremen/Berlin/dpa. - Wer sein Baudarlehen zum Teil mit Mitteln aus dem derzeit diskutierten «Wohn-Riester» tilgen will, sollte unter Umständen schon jetzt aktiv werden.
Die neue Eigenheimförderung ist zwar noch kein Gesetz. «Wenn Sie sich bei einem Abschluss jetzt keine Garantie für Sondertilgungen von der Bank geben lassen, haben Sie später aber womöglich ein Problem», sagte Arno Gottschalk, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Bislang sei von der Politik zu diesem Punkt keine Regelung vorgesehen.
«Wer jetzt abschließt, sollte daher auf einem Passus im Vertrag bestehen, dass das Guthaben aus dem angesparten Riester-Vertrag samt Förderung für eine Sondertilgung infrage kommt», sagte Gottschalk. Außerdem sollte die Bank zusichern, dass sie den Vertrag für den «Wohn-Riester» zertifiziert, sobald die neue Regelung unter Dach und Fach ist. Denn auch wenn das Gesetz wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt, seien die Banken nicht verpflichtet, eine Sondertilgung für in diesem Jahr bereits geschlossene Verträge gelten zu lassen, erläuterte Gottschalk.
Viele Details zur neuen staatlichen Eigenheimförderung stehen noch nicht fest. Bislang liegt eine Einigung über Eckpunkte auf Koalitionsebene vor. Den Planungen zufolge soll es künftig nicht nur möglich sein, das Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen als Eigenkapital beim Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie einzusetzen. Es soll auch möglich sein, Riester-Zulagen und Steuervorteile für die laufende Tilgung eines Baudarlehens zu bekommen.
Wer schon jetzt einen Vertrag schließt, hat diese Möglichkeit noch nicht. Wenn das Gesetz wie geplant rückwirkend in Kraft gesetzt wird, sollten Darlehensnehmer das aber nachholen können, sagte Gottschalk. «Denn schließlich hat der Darlehensnehmer schlechtere Finanzierungsbedingungen bekommen als jene, die später abschließen. Denn er konnte das Geld aus dem Riester-Vertrag nicht in die Verhandlungen mit der Bank einbringen.»
Das Bundesfinanzministerium verwies auf Anfrage darauf, dass es sich so wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren verhalte: Verbraucherberatung sei schwer möglich, bevor die Einzelheiten des Gesetzes überhaupt in einem Entwurf erfasst sind. Mit diesem sei frühestens im April zu rechne. Alles Weitere sei «Kaffeesatzleserei».
Informationen: Auf der Webseite «bundesfinanzministerium.de» unter dem Punkt «Bürgerinnen und Bürger» - und dort unter «Alter und Vorsorge» - ist auf der Webseite des Ministeriums ein Überblick über die Planungen zur Eigenheimrente zu finden.
Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de