Tiere Tiere: Paragrafen für Bello

Dortmund/Köln/dpa. - Am Anfang sind das weiche Fell und die treuen Augen meist das wichtigste für den stolzen Besitzer. Hundehalter bekommen mit dem vierbeinigen Freund aber auch etliche Pflichten aufgeladen: Wo ein Hund angeleint werden muss, wo er sein Geschäft verrichten darf und wann Bellen für Nachbarn unerträglich wird, regeln Landesgesetze und kommunale Verordnungen. Über mögliche Schäden durch den Hund machen sich zudem nur wenige Halter Gedanken. Experten raten aber zu einer Hundehaftpflichtversicherung.
Nur wenige Regeln, die Hundebesitzer beachten müssen, gelten in der gesamten Bundesrepublik: «Das Tierschutzgesetz ist überall wirksam. Für alle anderen Gesetze, zum Beispiel zur Leinenpflicht, sind die Bundesländer zuständig», sagt Udo Kopernik, Sprecher des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund. Daneben regeln die Gemeinden das Zusammenleben von Mensch und Tier durch Verordnungen. Trotz der vielen Kompetenzen ähneln sich die wichtigsten Regeln.
Generell seien große Hunde zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (NRW) in drei Kategorien eingeteilt, sagt Marina Heyse, Koordinatorin für das Landeshundegesetz bei der Stadt Köln. In die erste Kategorie fielen die vier so genannten Kampfhunde American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Pittbull Terrier. Zur Kategorie zwei gehörten zehn weitere Rassen, darunter Mastiff und Rottweiler. Die dritte Kategorie bezeichne alle Hund mit einer Rückenhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm. In Berlin stehen zwölf Rassen auf einer Liste gefährlicher Hunde.
In NRW brauchen Halter für die Hunde der ersten beiden Kategorien eine besondere Erlaubnis, einen Hund der dritten Kategorie müssen sie beim Ordnungsamt anmelden. Die entsprechenden Gesetze in anderen Bundesländern benennen nicht immer einzelne Hunderassen, sie sehen aber oft ebenfalls eine Erlaubnis und besondere Regeln zur Haltung von gefährlichen Hunden vor. Hundebesitzer sollten sich bei dem zuständigen Ordnungsamt oder ihrer Gemeinde informieren. Wer sich einen Hund anschafft, muss ihn ohnehin umgehend anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Angeleint werden müssen die Hunde der ersten und zweiten Kategorie in NRW in der Öffentlichkeit immer. Außerdem müssen sie einen Maulkorb tragen. Bei Hunden der dritten Kategorie ist die Leine nur in bebautem Gebiet Pflicht. An einigen Plätzen gilt für alle Hunde, also auch die kleinen Rassen wie Pudel und Dackel, eine Leinenpflicht. «In der Fußgängerzone, bei Menschenansammlungen oder in Grünanlagen», zählt Heyse auf. Auch der Spaziergang im Wald ist geregelt: «Zum einen darf der Hund nur auf dem Weg laufen.» Außerdem müsse der Halter noch auf ihn einwirken können. Weiter als 15 Meter sollte sich der Hund deshalb nicht von ihm entfernen.
Für Ärger zwischen Mensch und Tier sorgt im Alltagsleben auch immer wieder der Hundehaufen: «Auf dem Bürgersteig oder im Park ist das grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit», sagt Heyse. Halter, die den Dreck ihres Hundes entfernen, werden aber meist von einem Bußgeld verschont. Die Höhe der Strafe für einen Hundehaufen ist abhängig vom Ort des Geschehens: «Ein Haufen auf dem Kinderspielplatz ist kein Kavaliersdelikt und kostet in Köln 250 Euro.» Erlaubte Plätze für das Geschäft sind laut Heyse Sträucher oder Büsche, Waldränder oder ähnliche Stellen, an denen der Dreck nicht auffällt oder stört.
Auch in anderen Städten kann der Hundehaufen teuer werden: In Berlin wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig, in Frankfurt/Main sind es 75 Euro. Hamburger Hundehalter werden mit 25 bis 100 Euro für einen Hundehaufen in einer Grünanlage bestraft. Hundekot auf öffentlichen Wegen kann sogar 100 bis 5000 Euro kosten.
Weniger eindeutig ist dagegen geregelt, wie oft und lang ein Hund in der Wohnung bellen darf: «Das ist generell eine privatrechtliche Sache unter Nachbarn», sagt Heyse. Das Ordnungsamt könne lediglich prüfen, ob der Hund artgerecht gehalten wird, und einschreiten, wenn die nicht-artgerechte Haltung der Grund für das Gebell ist.
Oft zieht aber bei Problemen mit einem lauten Hund in der Mietwohnung der Halter den Kürzeren. «Die Erlaubnis für die Haltung kann der Vermieter zum Beispiel wegen Beschwerden durch die Nachbarn jederzeit entziehen», warnt VDH-Experte Kopernik. An die gegenseitige Rücksichtnahme appelliert Heyse in jeder Hinsicht: «Je weniger Probleme entstehen, umso weniger Sachverhalte müssen gesetzlich festgelegt werden.»
Schützen sollten sich Hundebesitzer allerdings den Experten zufolge vor Schäden, die ihr Dackel oder Schäferhund anrichten kann. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist zur Zeit in der Regel nur für die als gefährlich eingestuften Hunde Vorschrift. «Dabei sollte sie generell gelten», sagt Kopernik.
Die Versicherung springe bei allen Schäden ein, sagt Katrin Rüter de Escobar, Referentin für Schaden- und Unfallversicherungen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die Versicherung haftet, wenn der Hund jemanden beißt oder einen Unfall verursacht. «Angeboten wird sie von allen privaten Haftpflichtversicherern.» Mehr als 70 Prozent der Hunde seien zur Zeit versichert. Die Kosten liegen laut Heyse je nach Versicherung und Rasse des Hundes zwischen 50 und 180 Euro im Jahr.
Das sollte Hundebesitzern Kopernik zufolge der Rundum-Schutz aber wert sein, denn ein kleines Fehlverhalten des Tieres kann fatale Folgen haben: «Wenn ein Hund auf die Straße läuft, und es kommt zu einem Auffahrunfall durch bremsende Autos, haftet der Hundehalter.» Schlimmer noch sei es, wenn Menschen zu Schaden kommen. Dann müssen möglicherweise Arztrechnungen und Verdienstausfälle beglichen werden.