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Teilzeitbeschäftigter kann Anspruch auf Vollzeitstelle haben

18.06.2007, 07:38

Berlin/dpa. - Arbeitgeber müssen in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer bei der Besetzung entsprechender Vollzeitstellen bei gleicher Eignung mehrerer Bewerber bevorzugen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.

Der Verein beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (Aktenzeichen: 9 AZR 874/06). Der Teilzeitbeschäftigte muss den Wunsch nach einer Verlängerung der Arbeitszeit aber geäußert haben. Darüber hinaus dürfen der Vergabe der Stelle an ihn keine dringenden betrieblichen Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

Geklagt hatte ein Disponent eines Automobilclubs, der mit 20 Stunden pro Woche tarifvertraglich beschäftigt war. Der Beklagte schrieb vier neu zu besetzende Disponentenstellen in Vollzeit aus, und der Kläger bewarb sich um eine davon. Das lehnte der Beklagte ab: Es seien keine entsprechenden Arbeitsplätze zu besetzen, denn die neuen Stellen sollten «tariffrei» geschlossen werden.

Nach Ansicht der Richter hat der Kläger aber Anspruch auf die vertragliche Verlängerung seiner Arbeitszeit. Da der Arbeitgeber einen «entsprechenden Arbeitsplatz» als Disponent in Vollzeit besetzen wollte, hätte er den Wunsch des Mitarbeiters bevorzugt berücksichtigen müssen.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft; Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)