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"Recht auf Vergessen" "Recht auf Vergessen": Deutsche stellten nach Franzosen die meisten Löschanträge bei Google

26.11.2015, 21:46
Google hat damit begonnen, das EuGH-Urteil umzusetzen, wonach Suchmaschinenbetreiber auf Wunsch von Betroffenen Suchergebnisse löschen müssen.
Google hat damit begonnen, das EuGH-Urteil umzusetzen, wonach Suchmaschinenbetreiber auf Wunsch von Betroffenen Suchergebnisse löschen müssen. dpa Lizenz

San Francisco - In Deutschland hat der US-Internetkonzern Google nach Frankreich die meisten Anträge auf Löschung von Suchergebnissen erhalten. Insgesamt rund 60.000 Ersuche gingen seit Mai 2014 bei Google ein, erklärte der Suchmaschinenriese am Mittwoch. Einzig in Frankreich lag die Zahl mit 73.000 Ersuchen noch höher. Im Mai des vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zum „Recht auf Vergessen“ gefällt. Insgesamt habe Google seit dem Urteil knapp 350.000 Löschanträge in Europa erhalten und 1,23 Millionen Internetadressen überprüft.

„Recht auf Vergessen“

In 42 Prozent der Fälle sei das Suchergebnis gelöscht worden, teilte der Konzern mit. Der EuGH hatte entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das „Recht auf Vergessen“ bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen. Vor allem wollten Nutzer den Angaben zufolge Querverbindungen zu ihren Profilen im sozialen Netzwerk Facebook aus der Google-Suche löschen lassen. Auch andere Netzwerke wie Twitter, Google+ oder das Video-Portal YouTube waren demnach häufig betroffen.

In jedem der einzelnen Anträge wiege Google die „Datenschutzrechte der Einzelperson gegen das öffentliche Interesse an den Informationen ab“, erklärte das Unternehmen. In Deutschland hätten demnach rund 48 Prozent der Ersuche von Einzelpersonen Erfolg gehabt - etwas mehr als im europäischen Durchschnitt mit 42 Prozent. Als Beispiel für einen erfolgreichen Löschantrag in Deutschland gab Google den Fall einer Lehrerin an, die vor mehr als zehn Jahren wegen eines „geringfügigen Vergehens“ verurteilt worden sei.

Der Konzern löschte einen Link auf einen Artikel zu dieser Verurteilung. Dem Antrag eines wegen Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilten Priesters aus Frankreich gab Google dagegen nicht statt. Der Priester hatte den Internetkonzern demnach gebeten, alle Links zu Artikeln zu löschen, in denen über das Urteil und seinen Ausschluss aus der Kirche berichtet wurde. (afp)