Nachlass im internet Muss der Insta-Account ins Testament? Was mit unseren Daten nach dem Tod passiert
Spätestens seit der Corona-Pandemie haben sich Großteile unseres alltäglichen Lebens ins Internet verlagert. Etliche Accounts, Daten und Verträge sammeln sich mit der Zeit an. Aber was passiert mit all diesen Daten nach dem Tod?

Magdeburg/DUR/jsp - Google, Fcebook, Instagram: Im Internet werden überall Daten gesammelt. Um sicher zu gehen, wie mit diesen sensiblen Daten nach dem Tod umgegangen wird, sollten im Vorwege schon alle Vorkehrungen getroffen werden, empfiehlt die Notarkammer Sachsen-Anhalt.
"Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es kein digitales Sondererbrecht gibt", erklärt Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt. Daten auf einem physischen Speichermedium, aber auch auf externen Servern, gehen in den Besitz der rechtmäßigen Erben über. Ausgenommen davon sind lediglich Daten, die bei Weitergabe an Dritte den Persönlichkeitsschutz des Toten verletzen würden, denn dieser bleibt auch nach dem Tod einer Person bestehen.
Gut zu wissen: Auch Verträge werden vererbt
Dazu zählen auch Verträge, die der Verstorbene zu Lebzeiten geschlossen hat. Nehmen die Hinterbliebenen das Erbe an, so gehen sie automatisch das Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstleister ein. Es wird also geraten, sich schon zu Lebzeiten um den digitalen Nachlass zu kümmern. Dazu sollte man den Umgang mit den hinterlassenen Daten in einem notariellen Testament oder in einer notariellen Vorsorgevollmacht festhalten lassen.
So kann das digitale Erbe geregelt werden
Bei einer Vorsorgevollmacht wird festgehalten, wie der Bevollmächtigte nach dem Tod mit dem digitalen Nachlass umzugehen hat. Dabei kann der Vollmachtgeber konkrete Anweisungen geben, wie die Nutzung der Daten aussehen soll.
Ähnlich ist dies bei der Regelung mit einem Testament oder Erbvertrag. Der Erblasser kann hier zum Beispiel auch entscheiden, ob einige Daten überhaupt an die Erben übergeben werden sollen oder ob diese durch einen Testamentsvollstrecker vorab gelöscht werden.
Ebenfalls hilfreich kann eine Auflistung aller Benutzerkonten, Passwörter und Vertragsverhältnisse sein. Dies erleichtert den Erben den Zugang zu Facebook, E-Mail und Co. und sie müssen sich nicht auf die Suche nach den digitalen Hinterlassenschaften machen. Diese Liste sollte jedoch sicher aufbewahrt werden, zum Beispiel auf einem passwortgeschützten Datenträger, zu dem man das „Masterpasswort“ nur an eine vertraute Person weitergibt oder in einem Bankschließfach oder Tresor, zu dem nur die rechtmäßigen Erben Zugang bekommen sollten.
Wichtig ist, die Liste regelmäßig zu aktualisieren. Sollte ein Passwort oder die E-Mail-Adresse wechseln, sollten sie die entsprechenden Änderungen an dem Dokument vornehmen, damit die Liste immer auf dem neuesten Stand ist.