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Facebook und Instagram Bei Meta-Klage mitmachen: Ihnen könnte viel Geld zustehen

Wer Facebook oder Instagram nutzt, kann Schadenersatz wegen unerlaubter Datenerhebung fordern. Es geht wohl um tausende Euro. Wie der Einstieg in die Sammelklage einfach und kostenlos gelingt.

Von dpa 08.12.2025, 13:40
Die unrechtmäßige Datensammlung durch Meta hat zu Sammelklagen und ersten Gerichtsentscheidungen auf Schadenersatz geführt: Betroffene können sich kostenlos im Verbandsklageregister anmelden.
Die unrechtmäßige Datensammlung durch Meta hat zu Sammelklagen und ersten Gerichtsentscheidungen auf Schadenersatz geführt: Betroffene können sich kostenlos im Verbandsklageregister anmelden. Jens Büttner/dpa

Berlin - Weil der Meta-Konzern unbemerkt und ohne Zustimmung Daten von Facebook- und Instagram-Nutzenden abgegriffen hat, können diese dafür Schadenersatz beanspruchen. Das funktioniert kostenlos und mit einem Aufwand von nur wenigen Minuten, indem man im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz per Online-Formular seine Rechte anmeldet, berichtet die Stiftung Warentest.

Damit schließt man sich einer Sammelklage des Verbraucher­schutz­ver­eins (VSV) an, der beim Ober­landes­gericht in Hamburg im Namen aller eine Sammelklage einge­reicht hat und neben Unterlassung und Löschung vor allem Schaden­ersatz einfordert. Nach Einschätzung der Warentest-Juristen sind bei Jugend­lichen bis zu 10.000 Euro möglich, bei Erwachsenen bis zu 5.000 Euro. Eltern können für ihre minderjährigen Kinder aktiv werden.

Und um diese Daten geht es

Die Datenproblematik besteht hierin: Der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, erfährt von jedem Besuch von Facebook- und Instagram-Nutzenden auf zahlreichen Dritt­seiten. Möglich machen das die Meta-Business-Tools, die Betreiber von Webseiten einsetzen, um den Erfolg ihrer Werbung auf Facebook und Instagram zu verfolgen.

Diese Tools verwenden viele Nach­richtenportale, Reiseseiten oder Onlineshops bis hin zu Apotheken sowie andere Seiten von Dating bis Selbsthilfe, wie bereits zahlreiche Land­gerichte fest­gestellt haben.

Was sind Meta-Business-Tools?

Vor allem zwei Techniken sind in diesem Zusammenhang bei den Meta-Business-Tools wichtig:

  • Die Meta-Conversion-API, ein Programm, das Webseiten-Anbieter auf ihren Servern installieren können.
  • Das sogenannte Meta-Pixel, das Webseiten-Besucher in Kombination mit anderen Daten oft wiedererkennbar macht.

US-Konzern ist bei jedem Besuch dabei

Wo Webseiten die Meta-Business-Tools einsetzen, ist der US-Konzern bei jedem Besuch dabei,

  • sogar wenn Nutzende sich bei Facebook oder Instagram ausgeloggt haben,
  • und oft sogar selbst dann, wenn diese in ihrem Browser die Über­tragung von Daten an Dritt­-Server abge­schaltet hatten, 

erklären die Warentester.

Daten­, die oft tief in die Intim­sphäre gehen

Meta weiß also von vielen Nutzenden, was sie einkaufen, für welche Medikamente sie sich interes­sieren, ob und wo sie nach Part­nern suchen und zuweilen auch, welche psychischen Probleme sie beschäftigen. Das halten Verbraucher- und Daten­schützer für klar rechtswidrig.

Dieser Auffassung haben sich Landgerichte bereits in rund 500 Einzelfällen angeschlossen und Meta zu Schadenersatz verurteilt. Da das Unternehmen jeweils Berufung einge­legt hat, müssen nun die Ober­landes­gerichte entscheiden.

Es geht eher um tausende als um hunderte Euro

Wie viel Schaden­ersatz die Berufungs­gerichte und am Ende der Bundes­gerichts­hof für angemessen halten, ist offen. Da es aber um gewaltige Daten­mengen bis oft tief in die Intim­sphäre hinein geht, gehen die Warentest-Juristen davon aus, dass der Schaden­ersatz viel höher als bei der Facebook-Daten­panne ausfallen wird.

Dort ging es „nur“ um Basis­daten wie vor allem Name und Mobil­funk­nummer, und der Bundesgerichtshof hatte mindestens 100 Euro Schadenersatz je Fall für angemessen gehalten (Az.: VI ZR 10/24). Ihre Ansprüche können Betroffene hier über eine Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes geltend machen.

Meta-Pixel lässt sich blockieren - Server-Software nicht

Die Daten­erhebung und -über­mitt­lung über Meta-Pixel lässt sich übrigens unterbinden, indem man in den Browser-Einstellungen die Zustimmung zur Daten­über­tragung an Dritt-Server verweigert (Drittanbieter-Cookies beziehungsweise Cookies zur seitenübergreifenden Aktivitätenverfolgung blockieren), erklären die Warentester.

Ob aber Webseiten die Meta-Conversion-API einsetzen und ob sie Daten zum konkreten Besuch an Meta über­tragen, könnten Nutzende nicht direkt erkennen und schon gar nicht verhindern.

Anschluss an Sammelklage ist empfehlenswert

Ausfüllhinweise und Mustertexte für das Online-Formular des Bundesjustizamtes gibt es auf den Seiten der Stiftung Warentest. Wer vor diesem empfehlenswerten, direkten Beitritt zur Sammelklage zunächst noch per Musterbrief selbst Unterlassung und Schaden­ersatz von Meta fordert, sichert sich zusätzlich das Recht auf Zinsen.

Es stehen auch noch Prozessfinanzierer in den Startlöchern, die zusammen mit Kanzleien eine indirekte Anmeldung zur Sammelklage anbieten. Das ist besonders leicht und bequem, so die Warentester, koste aber einen bestimmten Prozentsatz der etwaigen Entschädigung. Und es gibt noch mindestens ein Unternehmen, an das Facebook- und Instagram-Nutzenden ihre Rechte gegen Meta für eine kleine Sofortvergütung abtreten können.

Im Meta-Fall besser keine Rechtsschutz-Police nutzen

Rechtsschutzversicherte sollten nur dann einzeln gegen Meta vorgehen, wenn ihnen dies - aus welchem Grund auch immer - besonders wichtig ist, so die Experten. Denn der Versicherer kann durch die Klage gegen Meta das Recht bekommen, den Versicherungs­vertrag zu kündigen.

Dann fehle der Versicherungs­schutz, wenn er dringend gebraucht wird - etwa zur Durch­setzung vollen Schaden­ersatzes nach schweren Verletzungen durch einen Verkehrs­unfall.