Studie zu Mehrarbeit Studie zu Mehrarbeit: Nur jede zweite Überstunde wird bezahlt

Eigentlich wäre um 18 Uhr Schluss, trotzdem sitzt mancher regelmäßig zwei Stunden länger im Büro. Und längst nicht immer gibt es dafür Geld: Die Beschäftigten in Deutschland bekommen einer Studie zufolge im Schnitt weniger als die Hälfte ihrer Überstunden bezahlt.
Insgesamt hätten die gut 38 Millionen Erwerbstätigen im zweiten Quartal durchschnittlich 11,9 Überstunden geleistet. Davon habe ihnen ihr Unternehmen aber nur 5 Überstunden bezahlt, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.
Diese Überstunden haben die Firmen nach Angaben der Nürnberger Arbeitsmarktforscher auch nicht durch Freizeit ausgeglichen. Zwischen April und Juni arbeiteten der IAB-Statistik zufolge Beschäftigte 262 Millionen Stunden ohne Bezahlung. Das IAB hat die Zahl der unbezahlten Mehrarbeit nach einer statistischen Revision erstmals gesondert ausgewiesen. Die Daten basieren auf regelmäßigen Beschäftigten- und Betriebsbefragungen.
Insgesamt hätten die Deutschen im zweiten Quartal 13,8 Milliarden Stunden gearbeitet. Dies entspricht zwar einem Plus von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zum ersten Quartal sank dagegen das Arbeitsvolumen saison- und kalenderbereinigt um 0,1 Prozent. „Mit der konjunkturellen Schwäche ist auch die Zahl der Arbeitsstunden zurückgegangen. Der Aufwärtstrend wurde damit unterbrochen“, betonte Arbeitsmarktforscher Enzo Weber.
Bei fehlender Regelung müssen Überstunden bezahlt werden
Ob der Chef die Überstunden bezahlen muss, ist mit einem Blick in den Vertrag zu klären. Ist darin nur die wöchentliche Arbeitszeit vermerkt, haben Arbeitnehmer für Stunden, die über die genannte Zahl hinaus gehen, grundsätzlich Anspruch auf Bezahlung, sagt Hans-Georg Meier. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Manchmal ist im Vertrag auch festgehalten, dass Überstunden nicht durch Bezahlung, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden. Mancher hat in seinem Vertrag auch unterschrieben, dass er unbezahlt Überstunden leistet.
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Bezahlung seiner Überstunden, sollte er sie in einer Liste aufzeichnen, rät Meier. Diese gibt er der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten mit der Forderung, die Überstunden mit der nächsten Gehaltsabrechnung zu begleichen. So haben Arbeitnehmer gleich eine Frist gesetzt. Wird der Forderung nicht nachgekommen, sollte der Betroffene noch einmal daran erinnern - wieder mit einer Frist. Nützt auch das nichts, bleibt unter Umständen nur der Weg zu den Gerichten.
Im Arbeitszeitgesetz ist nur geregelt, wie lange Arbeitnehmer maximal arbeiten dürfen. Im Gesetz heißt es dazu: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Als Werktage gelten alle Wochentage außer Sonntag, erläutert Meier.
Ausnahmsweise sind pro Tag auch einmal zehn Stunden zulässig. Im Schnitt eines halben Jahres darf die tägliche Arbeitszeit aber nicht länger als acht Stunden sein. Allerdings gebe es viele Ausnahmen, zum Beispiel für Ärzte oder die Feuerwehr. (dpa/gs)
