Streit mit der Telefongesellschaft Streit mit der Telefongesellschaft: Kein Anschluss und viel Stress
Hamburg/dpa. - Für Verbraucher, die Fehler ihres Telefonanbieters nicht hinnehmen wollen, bietet die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ein Schlichtungsverfahren an. Dieses ist kostenpflichtig (25 Euro) und bedarf des gegenseitigen Einvernehmens beider Parteien. 2003 gab es nach Angaben der Reg TP etwas mehr als 2 500 Schlichtungsbegehren.
Die Schlichtung hat eine Lösung zum Ziel, die beide Seiten zufriedenstellt. Wirklichen Druck können Verbraucher dadurch nicht gegen den Anbieter aufbauen. Ähnlich harmlos dürften Rechtsmittel in Händen enttäuschter Kunden wirken: Theoretisch kann der Verbraucher zwar etwa den vertraglich zugesicherten Anschluss einklagen, falls dieser über längere Zeit ausfällt. "Weil die Klage jedoch zwischen drei und zwölf Monaten dauert, wird dadurch die Freischaltung nicht beschleunigt", sagt Astrid Auer-Reinsdorff vom Arbeitskreis Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins.
Zwar sind Anbieter von Sprachtelefondiensten verpflichtet, einer Störung auf Verlangen des Kunden unverzüglich nachzugehen - auch nachts und an Sonn- und Feiertagen. Nachgehen heißt aber eben nicht beseitigen. So sind die Callcenter der Anbieter in der Regel rund um die Uhr zu erreichen, und der Kunde kann sein Anliegen loswerden. Doch dann muss er warten. "Die Anbieter versprechen ungern Termine", sagt Hans Fluhme von der Verbraucherzentrale.
Fällt der Anschluss länger aus, sollte man aber die Zahlung der Grundgebühr einstellen, so Auer-Reinsdorff. Sie rät zudem, bei der Telefongesellschaft um eine Rufumleitung auf das Handy zu bitten, sollte der Festnetzanschluss nicht erreichbar sein. Fluhme zufolge sollten Betroffene außerdem ihre Handyrechnung mit Einzelverbindungsnachweis aufbewahren und diese später dem Telefonanbieter präsentieren.
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Ref. 114, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn.