Steuern Steuern: Versicherungsbeiträge der Kinder absetzen
München/dpa. - Solangeein Anspruch auf Kindergeld besteht - etwa während der Ausbildungoder des Studiums -, können die Beiträge uneingeschränkt alsSonderausgaben abgerechnet werden. Darauf weist die LohnsteuerhilfeBayern in München hin. Entscheidend sei, dass die Eltern ihrerUnterhaltspflicht nachkommen.
«Steuerzahler haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob dieEltern oder das Kind die Versicherungsbeiträge in derSteuererklärung geltend machen», sagt Vereinsvorstand SiegfriedStadter. Eltern sollten bei ihrer Steuererklärung nachrechnen, ob essich lohnt, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinderanzugeben. In der Regel seien die steuerlichen Vorteile für dieEltern größer, da die Kinder in der Ausbildung oder während desStudiums nur wenige oder gar keine Steuern zahlen müssen.