Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld ist legal
Essen/dpa. - Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um höheres Elterngeld zu beziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt in zwei Urteilen als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden.
Das teilte die Justizbehörde am Donnerstag (22. November) in Essen mit. Die Entscheidungen sind aber noch nicht endgültig, weil das Gericht in beiden Fällen die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat. Ein Steuerklassenwechsel sei vor der Geburt eines Kindes zulässig, um das Nettoeinkommen und das danach berechnete Elterngeld zu erhöhen, urteilte der Senat. «Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können», hieß es in der Begründung. Den Eltern könne daher kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzten. Geklagt hatten eine Beamtin und eine Bankkauffrau (Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08).