Soziales Soziales: Vorzeitiger Ruhestand kostet Rentenbezüge
Berlin/ddp. - Man muss nicht unbedingt bis zum 65. Geburtstag warten, um in Rente gehen zu können. Es gibt auch Möglichkeiten, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Allerdings kostet das Abzüge bei der Rente. Jeder vorgezogene Monat schmälert sie um 0,3 Prozent. Das klingt zunächst nicht viel. Aber immerhin summiert es sich auf 3,6 Prozent pro Jahr.
Wer also zwei Jahre früher Schluss mit der Arbeit machen möchte, muss auf 7,2 Prozent Rente verzichten - und das sein Leben lang. Hätte er mit 65 Jahren 1000 Euro Rente pro Monat bekommen, erhält er beim Rentenbeginn mit 63 nur 928 Euro. Diese Entscheidung, einmal getroffen, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie bildet die Basis für künftige Rentenanpassungen und wirkt sich auch auf eventuelle Hinterbliebenenrenten aus.
Den vorgezogenen Ruhestand können Versicherte ab dem 63. Lebensjahr nutzen, wenn sie auf 35 Jahre Warte- und Versicherungszeiten zurückblicken können. Für diesen Zeitraum müssen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein, auch Kindererziehungs-, Studien-, Krankheits- und Arbeitslosenzeiten zählen dazu.
Um sicherzugehen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollten sich Interessenten um eine individuelle Rentenauskunft bei ihrem Rentenversicherungsträger bemühen. Dabei checkt der Rentenberater den gesamten Lebenslauf. Am Ende rechnet er aus, wie hoch die Altersrente beim gewünschten Rentenbeginn ausfallen würde und wie groß die Differenz zur regulären Altersrente wäre.
Grundsätzlich ist es möglich, die Rentenminderung durch zusätzliche Beitragszahlungen auszugleichen. Die Höhe errechnet ebenfalls der Rentenberater. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese Ausgleichbeiträge zu zahlen. Wer sie jedoch bezahlt, sollte wissen: Sie werden nicht mehr zurückerstattet, wenn man es sich anders überlegt und doch bis zum 65. Lebensjahr arbeitet. Deshalb empfiehlt es sich zu prüfen, ob dieses Geld die Rentenlücke besser schließt, wenn es in eine private Geldanlage investiert wird.
Es gilt immer zu bedenken: Vorzeitige Rente bedeutet, auf Dauer mit einem niedrigeren Monatseinkommen leben zu müssen. Angesichts der Belastungen, die seit diesem Jahr auf die Rentner zukommen, rechnet man lieber zweimal nach, ob das Geld dann auch wirklich reicht. Die zum 1. Juli 2004 anstehende Rentenerhöhung fällt aus, selbst ein Inflationsausgleich ist nicht zu erwarten. Zudem müssen die Rentner ab 1. April 2004 allein ihren Beitrag zur Pflegeversicherung tragen, die Beteiligung des Rentenversicherungsträgers wird gestrichen.
Und Neurentner müssen bedenken, dass ihre Rente erst zum Monatsende auf dem Konto ist statt wie vorher üblich am Monatsanfang. Dazu kommen höhere Kosten für die Gesundheit. Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen treffen die älteren Menschen besonders stark. Da ein Ende der Reformen nicht in Sicht ist, zählt jeder Euro im Geldbeutel.