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Sex unter Teenagern ist strafrechtlich meist kein Problem

26.06.2007, 14:27

Berlin/Stuttgart /dpa. - Haben Jugendliche Sex, ist das zwar nach dem Gesetz in bestimmten Fällen nicht erlaubt. In der Regel bekämen sie aber kein Problem, sagt Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins in Berlin.

Schläft ein 15-Jähriger mit einer 13-Jährigen, macht er sich theoretisch strafbar. Denn nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches (StGB) sind alle sexuellen Handlungen an einem Kind unter 14 Jahren verboten. Der Sinn des Gesetzes sei aber, Kinder vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen, so König. Das sei bei zwei Teenagern nicht der Fall, weshalb die Ansicht vertreten werde, das nicht zu verfolgen.

In der Türkei sitzt derzeit der 17-jähriger Schüler Marco aus Uelzen im Gefängnis, weil er mit einer 13-jährigen Britin intim geworden war. Die Eltern des Mädchens hatten ihn wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt.

Haben zwei Unter-14-Jährige Sex, liege zwar der Tatbestand des Sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, erklärt Bernhard Fritscher vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart. Aufgrund fehlender Strafmündigkeit könnten die Kinder jedoch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Grundsätzlich ist einvernehmlicher Sex von Minderjährigen ab 14 Jahren erlaubt, erklärt Fritscher. Schläft allerdings ein Volljähriger mit einer Unter-16-Jährigen, macht er sich strafbar, wenn er dabei eine Zwangslage ausnutzt oder Geld gezahlt wird. Ein Über-21-Jähriger macht sich bei Sex mit einer Unter-16-Jährigen strafbar, wenn dieser die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt.

Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Nach Ansicht von Stefan König müssen sie aber keine Konsequenzen fürchten, wenn ihr 15-jähriger Sohn mit seiner 13-jährigen Freundin im Kinderzimmer verschwindet und dort intim wird. Man könne nicht davon ausgehen, dass die Eltern in diesem Fall mit Sex hätten rechnen müssen.