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Schwerbehinderte Schwerbehinderte: Freifahrten gelten nun bundesweit

02.09.2011, 18:31

Halle (Saale)/MZ/KME. - Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können durch eine Gesetzesänderung nunmehr bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein genutzt werden. Es gibt keine Entfernungsbeschränkungen mehr. Das haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Bahn vereinbart.

Streckenverzeichnis aufgehoben

Mit der Neuregelung wird das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Personen aufgehoben. Es definierte den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge nutzen konnte.

Alle Nahverkehrszüge nutzbar

Nunmehr können schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung erfüllen, bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB - Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn - in der 2. Klasse kostenlos fahren. Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Auch das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen.