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Schüler und Studenten im Ferienjob unfallversichert

08.06.2007, 14:05

Hamburg/dpa. - Verunglücken Schüler oder Studenten während ihres Ferienjobs, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin.

Während der Tätigkeit sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle seien jobbende Schüler und Studenten wie alle anderen Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Auf die Dauer der Beschäftigung und die Höhe der Bezahlung komme es dabei nicht an. Ein «Minijobber» sei ebenso versichert wie ein Beschäftigter mit Lohnsteuerkarte.

Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung den Angaben zufolge die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung der Verunglückten. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist jeweils die Berufsgenossenschaft, der der Arbeitgeber angehört. Über die VBG sind beispielsweise alle Beschäftigten in Freizeitparks und Messe- und Ausstellungsunternehmen unfallversichert.