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Schönheit Schönheit: Muskel am Hals erschlafft

26.07.2009, 19:19

Halle/MZ. - Hanna W., Zeitz: Beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse überhaupt an irgend einer Form der Schönheitsbehandlungen: Nasen- oder Brustkorrektur oder Faltenmilderung?

Antwort: Die gesetzliche Kasse übernimmt generell nur die Kosten für Behandlungen, die medizinisch hinreichend begründet sind. Das ist die Faltenmilderung nicht. Bei Brust- oder Nasenkorrekturen kann das anders sein. Generell wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen in die Entscheidung einbezogen.

Melanie P., Mansfeld-Südharz: In welchen Fällen liegt für eine Nasenkorrektur, beispielsweise eine Schiefnase, eine medizinische Indikation vor? Ich bekomme infolge oft nur schlecht Luft.

Antwort: Ventilationsstörungen oder Nasenbeschwerden weisen auf eine medizinische Indikation hin. Ist diese gegeben, werden die Kosten für die Korrektur von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Sie sollten sich wegen Ihrer Schiefnase und der damit verbundenen Luftnot einem Hals-Nasen-Ohrenarzt vorstellen. Bei einer Höckernase wäre zu prüfen, ob es sich bei einer Korrektur um eine ästhetische Operation handelt.

Birgit W., Saalekreis: Im Lauf der Zeit hat sich bei mir, 64 Jahre alt, ein Doppelkinn gebildet. Lässt sich der "Truthahn"-Hals korrigieren? Was würde das kosten?

Antwort: Mit zunehmendem Alter kann sich der Schüttelmuskel lösen und es bildet sich ein truthahnähnlicher Hals. Die Muskelerschlaffung lässt sich mit einem Schnitt unter dem Kinn korrigieren. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und bewegen sich bei einem kurzen stationären Aufenthalt etwa zwischen 3 000 und 4 000 Euro.

Franziska N., Burgenlandkreis: Ich bin 40 Jahre alt, schlank, ernähre mich ausgewogen und treibe Sport. Dennoch habe ich einen Hüftring, der nicht weggeht. Könnte ich mir das Fett absaugen lassen? Wie geht das?

Antwort: Ob das wirklich notwendig ist, sollte im Gespräch mit einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie geklärt werden. Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob eine Fettabsaugung oder eine Bauchdeckenstraffung (Haut und Fett) mit eventueller Neueinsetzung des Bauchnabels in Frage käme. Für die Fettabsaugung ist ein kurzer stationärer Aufenthalt einzuplanen. Im Anschluss daran ist man etwa 14 Tage arbeitsunfähig. Es schließt sich die Nachsorge an. Wichtig ist es, Geduld zu haben: Der Erfolg der Behandlung ist nicht sofort sichtbar, sondern zeigt sich frühestens ein halbes Jahr nach der Behandlung.

Frank P., Merseburg: Ich überlege, mir mein Bauchfett absaugen zu lassen. Lässt sich da beliebig viel Fett herausholen?

Antwort: Unabhängig davon, dass Sie dazu zunächst einen Facharzt konsultieren sollten, um Vor- und Nachteile genau abzuwägen: Grundsätzlich sollten während einer Operation nicht mehr als fünf Liter Fett abgesaugt werden.

Kati W., Jessen: Wohin wende ich mich wegen meiner Gesichtsfalten? Helfen Botox oder Cremes?

Antwort: Erster Anlaufpunkt sollte ein Hautarzt sein. Der Dermatologe wird Sie beraten. Mit Botox gibt es im oberen Gesichtsbereich gute Erfolge, die etwa ein halbes Jahr andauern. Antifaltencremes können die Hautalterung mildern, auch dazu berät Sie der Hautarzt.

Gitte M., Merseburg: Ist eine Restilanebehandlung schädlich oder kann man sie ohne weiteres durchführen lassen?

Antwort: Restilane ist eines von mehreren Hyaluronsäureprodukten und wird zum Unterspritzen von Falten im unteren Gesichtsbereich verwendet. Mit Hilfe von Hyaluronsäure, die synthetisch ist und keine tierischen Bestandteile enthält, wird das Wasser in der Haut gebunden. Dadurch wird der Haut ihr Volumen und ihre ursprüngliche Form wiedergegeben. Sie wirkt voller, straff und jugendlich vital. Nur in seltenen Fällen treten Unverträglichkeiten wie Granulombildungen bei dieser Art der Faltenbehandlung auf.

Petra S., Dessau-Roßlau: Infolge einer brusterhaltenden Krebsoperation ist bei mir eine Seitenungleichheit der Brüste entstanden. Durch Gewichtszunahme hat sie sich noch mehr verstärkt. Ich möchte das korrigieren lassen. Würden die Kosten von der Kasse übernommen?

Antwort: Ist die Ungleichheit der Brüste nachweislich infolge der Krebsoperation entstanden, werden die Kosten für eine Korrektur beziehungsweise für eine Angleichung der Brüste von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Steht die Ungleichheit der Brüste jedoch mit der Krebsoperation in keinem Zusammenhang, sollten Sie vorab die Kostenfrage mit der Krankenkasse klären. Der Kontakt mit Ihrer Krankenkasse ist in jedem Fall rechtzeitig anzuraten.

Iris H., Wittenberg: Unter meinem linken Oberarm ist ein Gebilde entstanden, das wie eine lang gezogene Brust aussieht. Wer würde bei einer Entfernung die Kosten tragen?

Antwort: Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um einen erblich bedingten überschüssigen Drüsenkörper. Vom Grunde her werden die Kosten für das Entfernen der zusätzlichen Brustdrüse von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Das wird jedoch unterschiedlich gehandhabt.

Beate M., Halle: Ich möchte meine Schlupflider operieren lassen und suche einen guten Chirurgen. Haben Sie einen Tipp?

Antwort: Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei der Ärztekammer nachfragen. Hier erhalten Sie eine neutrale Beratung. Das ist insofern ratsam, als sich auf dem Markt viele schwarze Schafe und selbst ernannte Schönheitschirurgen tummeln. Was die meisten nicht wissen: Schönheitschirurg kann sich heute jeder nennen. Das ist keine geschützte Bezeichnung. Als anerkannt gilt nur die seit 1994 in Deutschland festgeschriebene Bezeichnung "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie".

Mario F., Bernburg: Im Internet werden Schönheitsoperationen zu Pauschalpreisen angeboten. Was halten Sie davon? Ich fand dazu gezeigte Vorher-Nachher-Bilder eigentlich überzeugend.

Antwort: Vorher-Nachher-Bilder im Internet sind in Deutschland verboten. Ihre Wahrhaftigkeit ist nicht nachprüfbar. Ebenso gibt es keine Pauschalpreis-Angaben. Die Kosten für plastisch-ästhetische Behandlungen richten sich ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Dementsprechend erhalten Patienten immer einen Kosten-Voranschlag.

Fragen und Antworten notierten Kerstin Metze und Dorothea Reinert.

Das fragten die Chatter

Mücheln fragte: Mussten auch schon Wünsche abgelehnt werden?

Die Entscheidung zu einer Operation ist immer eine ärztliche, also werden Operationen auch abgelehnt.

Bauch fragte: Ich bin 29 Jahre und hab eine starke Falte auf der Stirn. Ab wann kann ich mich einer Botoxbehandlung unterziehen?

Prinzipiell kann man die Glabellafalte (Zornesfalte) in Ihrem Alter schon behandeln lassen, wenn sie sehr tief ist und zu erwarten ist, dass sie sich weiter eingräbt.

Mücheln fragte: In Amerika gibt es einen Trend zu Schönheits-OPs im Intimbereich. Ist dieser Trend auch schon in Deutschland zu spüren?

Ja, der Trend ist in Deutschland angekommen. Es liegt in den meisten Fällen aber keine Kassenindikation vor.