SCHÖFFEN SCHÖFFEN: Gleiches Stimmrecht wie Richter
MZ. - Mit dem Einsatz von Schöffen soll gewährleistet sein, dass in einem Schuldspruch nicht nur rein juristische Sichtweisen ihren Ausdruck finden. Auch die Lebenserfahrung und das Verständnis der Allgemeinheit auf dem Weg zu einem Rechtsspruch sollen in Entscheidungen einfließen können.
Schöffinnen und Schöffen wirken bei den Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen an der Gerichtsverhandlung beteiligen.
Über die Wahl der Schöffen entscheidet der Schöffenwahl-Ausschuss des jeweiligen Amtsgerichts.