Schiedsstellen Schiedsstellen: Streitigkeiten gütlich lösen
Halle (Saale)/MZ. - Nicht zu verwechseln mit dem außergerichtlichenMediationsverfahren sind Konfliktlösungenvor amtlichen Schiedsstellen. Diese verfolgenzwar auch das Ziel, einen Streit ohne Inanspruchnahmeeines Gerichtes zu schlichten. Am Ende stehtjedoch eine Einigung, die vollstreckbar ist.
Die Schiedsstellen werden von den Gemeindeneingerichtet und unterhalten. <$7>(Die Aufsichtdarüber führen die am Ort ansässigen Amtsgerichte)()Kannfehlen. Die dort tätigen Schiedsmännerund -frauen üben ein Ehrenamt aus, das sieaufgrund ihrer Lebenserfahrung und ihres Ansehensin der Gemeinde erworben haben.
Das Einschalten der Schlichtungsstelle istfür fast jeden zivilrechtlichen Streitfalldenkbar, sagt Markus Niester, Richter am AmtsgerichtHalle. Zwingend erforderlich sei der Gangzum Schiedsamt aber nur bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.Ohne den Versuch einer Schlichtung werde hierkein Gerichtsverfahren zugelassen.
Weil im Vordergrund immer die Erforschungder Interessen beider Parteien steht, kanneine Schiedsstelle freiwillig unter anderemin Fällen von Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzungoder Sachbeschädigung eingeschaltet werden,wenn es um Schadenswiedergutmachung oder Schmerzensgeldgeht. Der Vorteil: Die Kosten für ein Schiedsverfahrensind im Vergleich deutlich geringer als Anwalts-und Gerichtskosten, etwa 50 bis 70 Euro. ImRegelfall teilen sich beide Streitparteienden Betrag. Grundprinzip der Schlichtungsverhandlungist die direkte Einigung zwischen den persönlichanwesenden Parteien. Es sind jedoch auch Rechtsanwältezur Unterstützung zugelassen. KN
Mehr über das Schlichtungsverfahrenund die für Sie zuständige Stelle finden Sieim Internet unter www.schiedsamt.de