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Scheidung im Rentenalter: Ausgleich jetzt früher

14.08.2009, 12:57

Berlin/dpa. - Neben dem Zugewinnausgleich gibt es vom 1. September an auch neue Regeln für den Versorgungsausgleich. So fällt das sogenannte Rentner- und Pensionistenprivileg, erklärt die Notarkammer Berlin.

Bislang fand der Ausgleich für eine Scheidung im Rentenalter erst dann statt, wenn der ausgleichspflichtige Partner auch in Rente gegangen war - und nicht nur der vom Ausgleich profitierende. Künftig erfolgt der Ausgleich umgehend.

Hinter dem Begriff Versorgungsausgleich verbirgt sich die Aufteilung von Rentenansprüchen. Wer verheiratet war und in Rente geht, hat Anspruch auf einen Ausgleich der in der Ehe eingezahlten Renten- und Versorgungsbeiträge. Denn berufliche Ausfallzeiten - etwa für Kindererziehung - mindern die Höhe der späteren Rente, ergänzen die Notare. Daher werden die Versorgungsansprüche zur Hälfte geteilt. Bekommt ein Mann etwa zwei Renten mit einer Gesamtsumme von 1800 Euro und die Frau eine Rente von 300 Euro pro Monat, erhalten beide 1150 Euro - also die Hälfte von 2300 Euro.

Wurde die Scheidung noch vor dem 1. September 2009 eingereicht, gibt es für laufende Verfahren allerdings eine Übergangsfrist: Derjenige, aus dessen Ansprüchen der Ausgleich finanziert wird, zahlt erst, wenn der Ex-Partner in Rente geht.

Broschüre (Stichworte Top-Links, Info-Broschüren, Allgemein, Abänderung des Versorgungsausgleichs): www.deutsche-rentenversicherung-bund.de