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Widerruf von Verträgen Widerruf von Verträgen: Rücktritt nur in besonderen Fällen möglich

15.04.2002, 09:58

Halle/MZ. - Ein Rücktritt wäre nur dann möglich, wennder Vertragspartner Kulanz walten lässt. Vorstellbarwäre dann auch eine Stornierung des Kaufesoder Auftrages. Dann aber werden Storno-Gebührenfällig. Sie können bis zu 25 Prozent des Preisesausmachen, bei hochwertigen Produkten biszu 35 Prozent. Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichenAnspruch, der es einem Käufer erlaubt, eineWare, die ihm einfach nicht mehr gefällt,zurückzugeben.

Aber: Bei bestimmten Vertriebsformen und Vertragsartengibt es die Möglichkeit, sich wieder vom Vertragzu lösen. Hier kann der Vertrag ohne Angabevon Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufenwerden beziehungsweise das Gekaufte oder Bestelltezurückgegeben werden. "Dieser besondere Verbraucherschutzgilt zum Beispiel bei Geschäften an der Haustür,am Arbeitsplatz, am Telefon oder im Internet",sagt Verbraucherschützerin Gabriele Emmrich.

"Auch bei Verbraucherkrediten, Teilzahlungsgeschäften,Ratenlieferungs- und Time-Sharing-Verträgenbesteht eine Widerrufsfrist von zwei Wochen."Auf dieses Widerrufsrrecht muss der Vertragspartnerden Verbraucher vor Abschluss eines Vertragesdeutlich hinweisen. Erfolgt das nicht odernicht ordnungsgemäß, kann der Vertrag biszu einem halben Jahr nach Abschluss beziehungsweisenach Erhalt der Warenlieferung widerrufenwerden. Aber: Bei Zeitschriften-Abos giltein Widerruf nur, wenn der jährliche Abo-Preismindestens 200 Euro beträgt.