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Urlaub trotz Corona? Urlaub trotz Corona? Das rät die Verbraucherzentrale vor der Buchung

12.03.2021, 09:35
Urlaub buchen trotz Pandemie? Dabei sollten einige Dinge beachtet werden.
Urlaub buchen trotz Pandemie? Dabei sollten einige Dinge beachtet werden. dpa

Halle (Saale) - Ostern steht schon vor der Tür. Und wer es noch nicht gemacht hat, der will sich jetzt endlich um den Sommerurlaub kümmern. Doch kann der überhaupt stattfinden? Auch im zweiten Corona-Jahr ist die Unsicherheit groß. Darf man im Sommer reisen? Sind Hotels und Gaststätten eröffnet? Und darf ich überhaupt ins Ausland? Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gibt Tipps zur Buchung.

„Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Reiseunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten ungeklärt", sagt Anne Neumann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmenssitz des Vertragspartners.

Urlaub kurzfristig zahlen

Wer kann, sollte seinen Urlaub möglichst nicht vorab bezahlen. Eine kurzfristige Zahlung kurz vor der Reise senkt das Risiko. Viele Betroffene hatten sich im vergangenen Jahr beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten, berichten die Verbraucherschützer. Und auch, wenn einem die Rückzahlung zusteht: Im Vorjahr ließen sich viele Reiseanbieter und Fluggesellschaften sehr viel Zeit, das Geld zurück zu überweisen.

Lieber pauschal als individuell

2021 kann eine Pauschalreise Vorteile bringen – denn sie ist rechtlich deutlich besser abgesichert als eine individuell zusammengestellte Reise. So ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Juristin Neumann.

Vereinbarungen zur Stornierung schriftlich festhalten

Viele Anbieter zeigen sich in der aktuellen Situation flexibel, um Urlauber trotz der unsicheren Lage zu binden. Wer mit einem Hotel oder Ferienhaus-Betreiber vereinbart, im Notfall stornieren zu können, sollte das unbedingt schriftlich festhalten. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht, warnt die Verbraucherzentrale.

Das Reiseziel im Auge behalten

Vor der Buchung sollten Urlauber genau auf die aktuelle Situation am Reiseziel schauen. Wie ist das Infektionsgeschehen? Und vor allem, wie reagieren die Behörden vor Ort auf einen Corona-Ausbruch. Das hilft, mögliche Risiken einzuschätzen. Hilfreich bei der Vorbereitung sind auch die Reisehinweise und die App 'sicher reisen' des Auswärtigen Amtes. (mz)