1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Reisen
  6. >
  7. Rechtsfragen: Rechtsfragen: Haustiere in der Mietwohnung

Rechtsfragen Rechtsfragen: Haustiere in der Mietwohnung

15.08.2002, 10:02

Berlin/dpa. - Ein komplettes Tierhaltungsverbot im Mietvertrag ist dem DMBzufolge unwirksam. Kleintiere wie Vögel, Fische oder Hamster dürfejeder Mieter halten. Ein Hundehaltungsverbot habe dagegen Bestand.Muss der Vermieter dem Einzug eines Vierbeiners erst zustimmen, dürfeer aber nicht willkürlich entscheiden und dies dem einen Mietererlauben und dem anderen nicht. Die Abschaffung eines «erlaubten»Hundes könne der Vermieter außerdem nur fordern, wenn schwerwiegendeBelästigungen oder Gefahren von dem Tier ausgehen.

Sieht ein Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung vor, hatzumindest der Mieter eines Einfamilienhauses das Recht, einen Hund zuhalten, so der DMB. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalberder Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen und Kleintieredürften beim Fehlen einer Regelung grundsätzlich gehalten werden.