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Nach Terroranschlag Nach Terroranschlag: Was mache ich, wenn ich Tunesien-Urlaub gebucht habe?

29.06.2015, 10:28
Ein Sonnenschirm steht ungenutzt am Strand vor dem Hotel Imperial Marhaba in Sousse (Tunesien).
Ein Sonnenschirm steht ungenutzt am Strand vor dem Hotel Imperial Marhaba in Sousse (Tunesien). Andreas Gebert/ dpa Lizenz

Nach dem Terroranschlag auf Touristen in Sousse/ Port Kantaoui am vergangenen Freitag, rät das Auswärtige Amt in Berlin in dieser Region zu besonders umsichtigen Verhalten und größter Vorsicht.

Von Reisen in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine solle aufgrund von möglichen bewaffneten Auseinandersetzungen abgesehen werden. Im Westen des Landes sei jenseits der Hauptverkehrsrouten generell besondere Vorsicht anzuraten. Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen sei zu rechnen. Das schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Webseite.

Weiter heißt es dort: Von Touristenreisen und anderen nicht dringend notwendigen Reisen in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur – Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt, wird abgeraten.Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 Kilometer breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind als militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.

Aufgrund des im Süden des Landes und besonders in den Wüstenregionen Tunesiens bestehenden Entführungsrisikos rät das Auswärtige Amt davon ab, Touren - auch organisierte Fahrten - in die tunesische Wüste zu unternehmen.

Generell wird empfohlen, im ganzen Land besondere Vorsicht walten zu lassen und Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zu vermeiden. Reisende sollten den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

Touristen, die nach dem Anschlag nicht mehr nach Tunesien reisen möchten, können ihren Urlaub stornieren – etwa bei Tui, Thomas Cook und L'Tur. Ein allgemeines Storno-Recht bei Terroranschlägen gibt es aber nicht. Das hängt immer von der Kulanz des Reiseveranstalters ab.

(dmn)