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Mitbringsel aus dem Urlaub Diese Souvenirs können für Urlauber hohe Strafen bedeuten

Schöne Steine oder Muscheln sind beliebte Mitbringsel bei Urlaubern. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn die kleinen Andenken können hohe Strafen mit sich bringen.

12.07.2022, 11:41
Urlauber müssen bei der Wahl ihrer Mitbringsel gut aufpassen. In einigen Ländern ist das Sammeln von Steinen oder Muscheln verboten und Reisenden drohen hohe Geldstrafen.
Urlauber müssen bei der Wahl ihrer Mitbringsel gut aufpassen. In einigen Ländern ist das Sammeln von Steinen oder Muscheln verboten und Reisenden drohen hohe Geldstrafen. Foto: imago images/Shotshop

Halle (Saale)/DUR/jsp – Das Mitbringen von vermeintlich harmlosen Andenken aus dem Urlaub kann für Urlauber schnell teuer werden. In einigen Urlaubsländern gibt es strenge Regeln für das Sammeln und Mitnehmen von Muscheln, Steinen oder sogar Sand.

Steine oder Sand aus dem Urlaub mitbringen: Strenge Regeln an den Stränden in Italien

In Italien ist das Mitnehmen von Sand nach dem Strandbesuch verboten. Auf der italienischen Insel Sardinien sind die Gesetze besonders streng.

"In Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt," warnt das Auswärtige Amt.

In dem Badeort Stintino auf Sardinien wurde ein Badegast zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt, berichtete die Seite Reisereporter. Der Grund: Er legte sein Handtuch direkt auf den Sandstrand, anstatt eine Matte unterzulegen. Dies ist verboten, da die Handtücher der vielen Touristen zum Abtragen des Sandes führen können.

Auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln wird geahndet. Ein weiterer Urlauber musste für das Vergehen 160 Euro Strafe zahlen, heißt es in dem Artikel weiter.

Regeln im Urlaub: Sammeln von Kieseln und Steinen am Strand verboten

In Griechenland, dem Vereinigten Königreich und der Türkei ist das Mitnehmen von Steinen und Kieseln nicht gestattet. Hier drohen Urlaubern Strafen in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Bei der Mitnahme und Ausfuhr von archäologisch bedeutsamen Steinen aus Griechenland kann es sogar zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren kommen. Für den Besitz und die Ausfuhr von archäologischen Gegenständen brauchen Touristen eine Erlaubnis des Kulturministeriums, heißt es auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Dürfen Muscheln vom Strand mitgenommen werden?

Muscheln sind ein besonders beliebtes Andenken an den Sommerurlaub. Auch hier sollten Urlauber vorsichtig sein, denn viele Muscheln oder Schnecken stehen unter Artenschutz.

So ist es zum Beispiel bei der Riesenmuschel. Sie hat einen wellenförmigen Rand und beide Hälften greifen wie Zähne ineinander. Alle Arten dieser Muschel sind geschützt und dürfen nicht mitgenommen werden. In Europa kommen die Riesenmuscheln allerdings kaum vor.

Auf Pflanzen und Tiere als Urlaubssouvenir verzichten

Der Zoll rät Urlaubern bei Mitbringseln auf Tiere und Pflanzen zu verzichten. So können sich Touristen vor eventuellen Strafen schützen und tragen, oft auch unwissentlich, nicht weiter zur Gefährdung von besonderen Pflanzen- oder Tierarten bei.

Rückkehr aus dem Urlaub: Was darf zollfrei eingeführt werden?

Beim Besuch im Duty-Free-Shop sollten Urlauber nicht zu viel einkaufen. Für Genussmittel wie zum Beispiel Alkohol und Tabak gibt es bestimmte Richtwerte, die für die Einfuhr nach Deutschland nicht überschritten werden dürfen.

Die sogenannten Reisefreimengen orientieren sich am Eigenbedarf und können zollfrei eingeführt werden. Die genauen Mengen- und Wertgrenzen sind auf der offiziellen Seite des Zolls zu finden.

Was darf aus dem Urlaub mitgebracht werden?

Mit der App "Zoll und Reise" können Urlauber die spezifischen Gesetze für ihr Reiseland prüfen. Auch die Einfuhrbestimmungen bei der Rückkehr in die EU sind in der Smartphone-App zusammengefasst. Ist die App einmal heruntergeladen, funktioniert diese auch ohne Internet.