Mietrechts-Tipp der Woche Mietrechts-Tipp der Woche: Euro-Miete bis Ende 2001 nicht zwingend
Köln/gms. - In demFall hatte eine Wohnungsbaugesellschaft bei einer Mieterhöhung aufdie ortsübliche Vergleichsmiete die DM-Werte des Mietspiegels in Euroumgerechnet, den gesamten Rechenvorgang für die Mieterhöhung in Eurodargestellt und Zustimmung zu einer Euro-Mieterhöhung und damitEuro-Miete gefordert.
Dem widersprachen die Richter: Mit der Mieterhöhung auf dieortsübliche Vergleichsmiete könne der Vermieter Zustimmung zu einerMieterhöhung fordern. Er könne aber nicht gleichzeitig Zustimmung zueiner Vertragsänderung verlangen. Die Umstellung desMietverhältnisses auf die Währung Euro stelle eine solche Änderungdar, so die Richter.