Mieter Mieter: Schrank im Treppenhaus kann manchmal bleiben
Berlin/dpa. - Auch im Treppenhaus dürfen Mieter ausnahmsweiseeinen Schrank aufstellen und nutzen. Darauf macht der DeutscheMieterbund (DMB) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil desAmtsgerichts Köln (Az.: 222 C 426/00) aufmerksam.
Im verhandelten Fall wohnte die Mieterin seit mehr als 30 Jahrenim obersten Geschoss eines Mietshauses und hatte von Anfang an einenSchrank in einer Nische vor der Wohnungstür aufgestellt. Nach einemEigentümerwechsel forderte der neue Vermieter die Entfernung desSchrankes - ohne Erfolg. Die faktische Duldung seit über 30 Jahrenführe zu einer so genannten schlüssigen Genehmigung, so das Gericht.
Dabei könne es letztlich dahingestellt bleiben, ob der Mieterinausdrücklich gestattet worden sei, einen Schrank im Treppenhausaufzustellen. Der frühere Eigentümer habe jahrzehntelang gewusst,dass das Möbelstück im Treppenhaus stehe, urteilten die Richter.
Die schlüssige Genehmigung könne nur widerrufen werden, wenn eshierfür sachliche Gründe gebe. Diese aber waren im vorliegenden Falloffenbar nicht gegeben: Das Gericht sah weder Brandschutzbestimmungennoch bauordnungsrechtliche Regelungen verletzt. Der Schrank störeoder behindere auch den Hausfrieden nicht und füge sich sogar optischgut in den Gesamteindruck des Treppenhauses ein.