Lärm aus der Nachbarwohnung Lärm aus der Nachbarwohnung: Zu lauter Fernseher nervt
In einem vor Gericht verhandelten Fall wares das angeblich zu laut eingestellte Fernsehgerätder Nachbarn, das einen Mann bis zur Weißgluttrieb. Um seinem Protest auch deutlich Nachdruckzu verleihen, schnappte er sich einen Hammerund schlug mit ihm minutenlang kräftig gegendie Nachbarwand.
Daraufhin spitzte sich die Angelegenheit zu,denn die Nachbarn ihrerseits fühlten sichdurch das Geklopfe drangsaliert und erstattetenStrafanzeige. Am Ende wurde - wie der LBS-InfodienstRecht und Steuern mitteilt - der Mann mitdem Hammergetöse wegen Ruhestörung verurteilt.
Das Urteil ist zu finden unter dem AktenzeichenLandgericht Berlin, 18 O 20/91