Schreck nach dem Urlaub Inkasso-Brief zu italienischer Autobahnmaut ernstnehmen
Nach Südtirol, in die Toskana oder noch weiter den Stiefel runter: Viele reisen im eigenen Auto nach Italien. Geht dabei mit der Zahlung der Autobahngebühr etwas schief, drohen Nachforderungen.

Kehl - Der Italien-Urlaub ist einige Wochen her, da liegt plötzlich unerfreuliche Post im Briefkasten: Ein Inkassobüro namens Nivi S.p.A. fordert nachträglich Autobahngebühren ein. Einfach ignorieren sollten Betroffene so ein Schreiben nicht.
Denn von einer fehlgeschlagenen Kartenzahlung bis hin zur falschen Spur, die man an der Mautstation gewählt hat: Es kann mehrere Gründe geben, warum man die Maut - vielleicht auch unbewusst - nicht bezahlt hat. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.
Am Ende spielt es keine Rolle, ob man selbst verschuldet oder ohne eigenes Zutun für die Autobahn-Nutzung nicht gezahlt hat: Man bleibe rechtlich gesehen zur Zahlung verpflichtet, so das EVZ.
Maut für die gefahrene Strecke
Zum Hintergrund: Anders als etwa in Österreich oder der Schweiz, wo man eine Vignette kauft und damit das gesamte Autobahnnetz für einen gewissen Zeitraum nutzen darf, gilt auf italienischen Autobahnen eine streckenbezogene Mautpflicht. Man zahlt also an Mautstationen für die Passagen, die man befahren hat.
Das Problem: Manchmal klappt es mit der Mautzahlung auf der Autobahn nicht. Das kann verschiedene Gründe haben, unter anderem diese:
Wen einem eines dieser Szenarien passiert ist, stellt sich die Frage: Wie lässt sich die Autobahnmaut nachzahlen, damit am Ende nicht das Inkassobüro Briefe schickt? Dafür nennt das EVZ zwei Optionen:
1) Eine Servicestation der Autobahngesellschaft „Punto Blu“ ansteuern, die an mehr als einem Dutzend größerer Raststätten zu finden sind.
2) Innerhalb von 15 Tagen den Betrag überweisen - Infos dazu gibt es (in englischer Sprache) auf autostrade.it/en/rmpp.
Im Zweifel schnell Einspruch einlegen
Sonst kann es eben passieren, dass man von Nivi S.p.A. angeschrieben wird, das laut EVZ im Auftrag der Autobahnbetreiber offene Gebühren bei ausländischen Autofahrerinnen und Autofahrern eintreibt. Neben der Maut kommen in dem Fall noch hohe Inkasso-Kosten hinzu.
Gut zu wissen: Wer die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte schnell Einspruch einlegen. Auch um weitere Mahnungen zu verhindern. In dem Schreiben des Inkassobüros finden Betroffene Zugangsdaten und einen Link, unter dem sie auf ihre Akte zugreifen können. Zudem sind dort die Kontaktdaten für einen möglichen Einspruch hinterlegt.