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GTI Travel pleite GTI Travel pleite: Wer zahlt bei Insolvenz des Reiseveranstalters?

05.06.2013, 15:20
Trotz Insolvenz des Reiseveranstalters müssen sich Urlauber nicht sorgen: Vor Ort kümmern sich Reiseleiter und der Insolvenzversicherer.
Trotz Insolvenz des Reiseveranstalters müssen sich Urlauber nicht sorgen: Vor Ort kümmern sich Reiseleiter und der Insolvenzversicherer. dpa Lizenz

Halle (Saale)/MZ/DMN/DPA - Weil der Reiseveranstalter GTI Travel und die Fluglinie Sky Airlines insolvent sind und ihren Betrieb eingestellt haben, sitzen derzeit rund 3500 Kunden an Urlaubsorten in der Türkei, auf Mallorca und in Bulgarien fest. Ein Krisenstab vor Ort organisiert eine alternative Unterbringung und die Rücktransporte ins Heimatland. Andere Reiseveranstalter bieten zudem Hilfe an bei der Suche nach alternativen Rückflügen, Hotels und Transfers.

Insolvenzversicherung übernimmt Kosten

Die Kosten für Hotelunterbringung und Rücktransport übernimmt bei den Reisenden, die eine Pauschalreise bei GTI Travel gebucht haben, der Insolvenzversicherer Hanse Merkur, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV).

Alle Reisen in die Türkei seien zunächst bis zum 10. Juni storniert worden, sagt ein GTI-Sprecher. Bei bereits gebuchten Pauschalreisen sind Kunden laut Hanse Merkur aber ebenso abgesichert. Wenn die Reise nicht zustande kommt, bekommen Urlauber den Reisepreis erstattet oder können die Reise kostenlos stornieren. Die Ansprüche von GTI-Kunden sind in diesem Fall an die Hanse-Merkur-Versicherung zu richten.

Engpässe bei Türkei-Flügen zu erwarten

Die Insolvenzversicherung greift jedoch nicht, wenn eine Fluglinie den Betrieb einstellt. Kunden, die nur einen Flug bei Sky Airlines gebucht haben, sind also nicht abgesichert.

Insgesamt droht im Sommer ein Engpass bei Türkei-Flügen. Der Reiseveranstalter Alltours schätzt, dass für den deutschen Markt rund 400.000 Plätze für Flüge nach Antalya fehlen werden.

Wir erklären, welche Rechte Reisende bei der Insolvenz eines Veranstalters oder einer Fluglinie haben.

Mit den Reiseunterlagen hat der Pauschalurlauber auch einen Sicherungsschein bekommen. Das Dokument muss auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder an sie angeheftet sein, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort steht, welche Versicherung im Falle eines Konkurses einspringt. Den Sicherungsschein sollten Reisende im Urlaub immer dabei haben.

Die Agenturen (und Reiseleiter) vor Ort, die bisher mit dem Veranstalter zusammengearbeitet haben, kümmern sich gemeinsam mit der zuständigen Versicherung um die „gestrandeten“ Urlauber. Sie sind Ansprechpartner und organisieren Unterbringung und Rückflüge.

„Falls der Reiseveranstalter keine Notfallplanung hat, müssen sich die Reisenden selbst um den Rücktransport und die Unterbringung kümmern“, so die Fachanwälte für Reiserecht Grigo & Krenkel in Berlin.

Bei Pauschalreisen sind die Kunden abgesichert: Die Kosten übernimmt die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters. Erstattet wird laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der Reisepreis für ausfallende Leistungen sowie die Kosten für die Rückreise, für eine gleichwertige Ersatzunterkunft bis zum nächstmöglichen Rückreisetermin sowie weitere Auslagen wie beispielsweise Telefonate. Die Reisenden müssen die Kosten dafür zunächst vorlegen.

Wer die Reise nicht sofort abbrechen und weiter für die Unterkunft zahlen will, bekommt diese Kosten nicht vom Versicherer erstattet.In manchen Fällen garantieren aber die Leistungsträger vor Ort, beispielsweise Hoteliers, die gebuchte Reiseleistung trotz des Konkurses. In dem Fall braucht man die Urlaubsreise nicht abzubrechen, so die Verbraucherzentrale NRW.

Reisende müssen sich an die Versicherung des Reiseveranstalters wenden, die auf dem Sicherungsschein steht.

Es kann etwas dauern, bis die Kunden ihr Geld zurückbekommen. „Die meisten Versicherungen haben in ihrem Sicherungsschein eine Klausel, dass sie erst nach Ablauf des Kalenderjahres die Erstattung fälliger Beträge an die Reisenden leisten müssen, indem die Insolvenz eingetreten ist“, erklären die Anwälte von Grigo & Krenkel.

Wenn eine Airline insolvent ist, versuchen die meisten Fluglinien die Reisenden wieder zum Abflugort zu befördern, erklären die Anwälte von Grigo & Krenkel. Wenn ein solcher Dienst nicht angeboten wird, muss der Fluggast seine Rückreise selbst organisieren.

Für Airlines besteht keine Verpflichtung, eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Fluggäste sollten, so Grigo & Krenkel, ihre Erstattungsansprüche gegenüber der Airline und dann im Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht anmelden.

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist bei Insolvenz des Veranstalters abgesichert.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist bei Insolvenz des Veranstalters abgesichert.
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Wegen der Pleite von Sky Airlines kommt es zu Engpässen bei Flügen in die Türkei.
Wegen der Pleite von Sky Airlines kommt es zu Engpässen bei Flügen in die Türkei.
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