Freiwillig krankenversicherte Rentner Freiwillig krankenversicherte Rentner: Sich in die Pflicht nehmen lassen?
Freiwillig krankenversicherte Rentner haben in diesen Tagen Post von ihrer Krankenversicherung erhalten. Bis zum 30. September dieses Jahres können sie entscheiden, ob sie weiterhin freiwillig krankenversichert sein wollen oder rückwirkend zum 1. April 2002 in die gesetzliche Pflichtversicherung übernommen werden möchten.
Auslöser für dieses einmalige Wechselrecht ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000, nach dem eine Ungleichbehandlung zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) im Jahr 2002 beseitigt werden sollte.
Die Situation: Das Gesundheits-Strukturgesetz hatte den Zugang zur preisgünstigen Krankenversicherung der Rentner von 1993 an erheblich verschärft. Die Folge war, dass die meisten freiwillig Krankenversicherten nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben kaum eine Chance hatten, in die Pflichtversicherung wechseln zu können.
Das bescherte vielen neuen Rentnern höhere Kassenbeiträge. Denn freiwillig versicherte Rentner haben von sämtlichen Einkünften - zum Beispiel Miet- und Zinseinnahmen - bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Pflichtversicherte Rentner in der KVdR bezahlen dagegen nur Beiträge aus Renten und Betriebsrenten, und zwar selbst dann, wenn sie über Mieteinnahmen oder sonstige Einkünfte verfügen. Diese bleiben bei der Berechnung für die Krankenversicherungs-Beiträge außen vor.
Diese Ungleichbehandlung hatte das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet. Es hatte zugleich den Gesetzgeber aufgefordert, bis spätestens 31. März 2002 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Das ist jetzt geschehen.
"In der Folge ist freiwillig krankenversicherten Rentnern jetzt die einmalige Chance eingeräumt worden, in die unter Umständen für sie preisgünstigere pflichtversicherte KVdR wechseln zu können", erklärt Frank Kiessler, Gruppenleiter im Bereich Beitrags- und Versicherungsrecht bei der Kaufmännischen Krankenkasse in Halle.
"Ein Wechsel ist für freiwillig versicherte Rentner meist finanziell vorteilhaft", so Kiessler, "wenn sie neben ihrer gesetzlichen Rente und eventueller Betriebsrente noch viele weitere Einnahmen haben. Da sie als Pflichtversicherte in der KVdR auf ihre sonstigen Einkünfte wie Miete, Pacht, Zinseinkünfte keine Krankenkassenbeiträge bezahlen brauchen, kommen sie hier in der Regel besser weg."
Bei freiwillig versicherten Rentnern hingegen, die nur ihre Rente erhalten, ansonsten aber keine Betriebsrente beziehen oder über andere Nebeneinkünfte verfügen, würde sich ein Wechsel finanziell nachteilig auswirken. "Sie fahren besser, wenn sie weiterhin freiwillig versichert bleiben", geht er auf eine in mehreren Leserbriefen gestellte Frage ein. Auch bei nur geringfügigen Nebeneinkommen, beispielsweise Zinserträgen, sei das so.
Dies habe mit den unterschiedlichen Beitragssätzen der Pflichtversicherten in der KVdR und den in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Mitgliedern zu tun, erläutert der Experte. Während in der KVdR Pflichtversicherte grundsätzlich den allgemeinen Beitragssatz ihrer jeweiligen Krankenkasse von der Rente als Krankenversicherung abführen, brauchen freiwillig Versicherte nur einen ermäßigten Beitragssatz zu bezahlen. Und der ist immer niedriger als der allgemeine Beitragssatz.
Dennoch: "Ob ein Wechsel von der freiwilligen in die pflichtversicherte Krankenversicherung einen Vor- oder Nachteil bringt, sollte nach den individuellen Gegebenheiten durchgerechnet werden", rät Kiessler (siehe Beitrag rechts unten).