1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Reisen
  6. >
  7. «Europäischer Unfallbericht»: «Europäischer Unfallbericht»: Hilfe bei Unfällen im Ausland

«Europäischer Unfallbericht» «Europäischer Unfallbericht»: Hilfe bei Unfällen im Ausland

21.08.2001, 09:09

Berlin/gms. - Fremdsprachige Schriftstücke, deren Inhalt nicht völligverständlich ist, sollten demnach nach einem Unfall grundsätzlichnicht unterzeichnet werden. Generell sei die Regelung eines Unfallsim Ausland meist langwierig und mühsam, so die Experten. Zu denSprachproblemen kommen der Zeitschrift zufolge noch Unterschiede imVerkehrs- und Schadenersatzrecht der einzelnen Länder. Grundsätzlichgelte das Recht des Unfalllandes. Nur wer mit einem Landsmannkollidiert, könne den Schaden nach deutschem Recht abwickeln lassen.

Eine Verfahrenserleichterung werde voraussichtlich die 4.EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht bringen, die der Stiftung Warentestzufolge bis Juli 2002 in nationales Recht umgesetzt werden muss.Darin werde festgelegt, dass der Geschädigte einen Direktanspruch anden gegnerischen Versicherer hat. Dies sei bisher nicht überall derFall. Außerdem sehe die Regelung vor, dass Versicherungsunternehmenin allen EU-Ländern Schadensregulierer einsetzen müssen, so dass derSchaden zwar nach ausländischem Recht, aber in deutscher Sprachegeregelt wird.