Entschädigung Entschädigung: Bahn zahlt Rekordsumme wegen Verspätungen

Berlin - Die Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr wegen verspäteter oder ausgefallener Züge so viel Geld wie noch nie an ihre Kunden gezahlt. Der Gesamtbetrag lag bei 40 Millionen Euro, wie eine Sprecherin des Unternehmens in Berlin sagte und damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ bestätigte. Insgesamt wurden demnach 1,3 Millionen Fahrgäste entschädigt. In 3500 Fällen sei eine Schlichtungsstelle angerufen worden - in 88 Prozent der Fälle habe diese im Sinne des Kunden entschieden.
Im vergangenen Jahr war es wegen Stürmen und des schweren Hochwassers im Sommer zu vielen Verspätungen und Zugausfällen bei der Bahn gekommen. Nur knapp 74 Prozent der Fernzüge erreichten nach Unternehmensangaben mit einer Verspätung von weniger als sechs Minuten den Bahnhof, bei den Nahverkehrszügen waren es 94,6 Prozent. Die Zahl der Beschwerden erreichte ein Rekordhoch.
Dieses Jahr begann wegen des milden Winters und neuer Züge besser: Im Januar etwa waren mehr als 85 Prozent aller Fernzüge und mehr als 96 Prozent aller Nahverkehrszüge nach Definition der Bahn pünktlich. Im Mai aber sorgen Frühjahrsunwetter und technische Störungen schon für eine deutliche Verschlechterung: Im Fernverkehr waren 78 Prozent der Züge pünktlich, im Nahverkehr rund 95 Prozent.
Rechtliche Verpflichtung
Die Bahn zahlt bei Verspätungen wegen Unwetters, Hochwassers oder Streik nach eigenen Angaben seit langem aus Kulanz Entschädigungen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende September ist sie dazu auch rechtlich verpflichtet. Die Richter hatten entschieden, Bahngesellschaften müssten - anders als Fluggesellschaften, Bus- oder Schiffsunternehmen - auch bei höherer Gewalt Entschädigungen leisten. In einer Umfrage der Bahn zum „Fahrgastrechteprozess“ äußerten sich vier von fünf Kunden zufrieden damit, ergänzte die Sprecherin.
Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet, und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung.
Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahngesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen, auch einen höherwertigen. (afp)