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Eheähnliche Partnerschaft Eheähnliche Partnerschaft: Beziehung kann Unterhaltsanspruch kosten

06.02.2002, 09:34

Frankfurt/Main/dpa. - Eine auch nur eheähnliche Beziehung zueinem neuen Partner kann den so genannten nachehelichenUnterhaltsanspruch kosten. Das entschied das FrankfurterOberlandesgericht (OLG) in einem Beschluss. Nach Auffassung derRichter ist es in diesen Fällen jedenfalls dann grob unbillig, denbisherigen Ehepartner weiterhin als Unterhaltsschuldner zu behandeln,wenn der Unterhaltsberichtigte inzwischen eine feste soziale Bindungmit einem neuen Partner eingegangen ist (Az.: 1 UF 94/01).

Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einen geschiedenen Ehemannvon der Pflicht zur Unterhaltszahlung an seine frühere Ehefrau«frei». Die Frau war inzwischen eine neue Beziehung eingegangen undlebte im selben Haus wie ihr neuer Partner. Angeblich wohnten diebeiden allerdings nicht in derselben Wohnung. Daher war die Frau derMeinung, ihr stehe nach wie vor Unterhalt zu.

Dem folgte das OLG nicht. Die Richter wertete es als unerheblich,ob die Frau mit ihrem neuen Partner zusammenlebte. Vielmehr sei schonder Einzug in dasselbe Haus ein klarer Beweis für die engenBeziehungen zu dem neuen Partner. Außerdem sei die Frau in derTodesanzeige für den verstorbenen Großvater ihres neuen Partners alsAngehörige aufgeführt. All dies reiche für die Annahme einerzumindest eheähnlichen Partnerschaft aus.