Drohender Vulkanausbruch Drohender Vulkanausbruch: Was Bali-Reisende jetzt wissen müssen

Große Angst vor dem Vulkan: Auf der indonesischen Ferieninsel Bali wird ein gewaltiger Ausbruch des Mount Agung befürchtet. Nach einer Reihe von kleineren Eruptionen gilt seit Montag rund um den mehr als 3000 Meter hohen Berg Alarmstufe Rot. Die indonesischen Behörden forderten 100 000 Menschen auf, sich in Sicherheit zu bringen. Beim letzten großen Ausbruch des Gunung Agung - wie der Vulkan in der Landessprache heißt - hatte es mehr als 1100 Tote gegeben.
Mehr als 5500 deutsche Touristen sitzen auf Bali fest
Wegen der kilometerhohen Rauchwolke über dem Berg ruht der internationale Flugverkehr. Mehrere Tausend Urlauber kommen von der Insel nicht weg. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) halten sich aktuell mehr als 5500 deutsche Touristen auf Bali auf. Zudem leben mehr als 400 Bundesbürger dauerhaft auf der Insel. Das Auswärtige Amt rät Urlaubern, ihre Fluggesellschaften und Reiseveranstalter zu konktaktieren. Es sei ratsam, Bargeld, Kreditkarten und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender Menge mitzuführen.
Reisende sollten sich in Krisenvorsorgeliste eintragen
„Reisende sollten die Entwicklung in den lokalen Medien und diesen Reise- und Sicherheitshinweisen aufmerksam verfolgen“, schreibt das Auswärtige Amt weiter. Den Anweisungen lokaler Behörden sollten sie unbedingt Folge leisten, heißt es. Die Deutsche Botschaft in Djakarta empfiehlt Reisenden, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Wegen des drohenden Ausbruchs des Vulkans Mount Agung dürften sich jetzt aber auch für viele Menschen, die erst noch auf die indonesische Insel fliegen wollten, die Pläne ändern. „Im Moment sieht die Lage so aus, dass es eher noch schlimmer wird“, sagt Sabine Fischer-Volk. Die Reiserechtlerin von der Verbraucherzentrale Brandenberg erklärt im Gespräch, was Bali-Urlauber nun beachten sollten:
Was können Rucksacktouristen und Einzelreisende unternehmen?
Wer ganz individuell nach Bali reisen möchte, ist zunächst auf sich allein gestellt, sagt Fischer-Volk. „Wenn Flüge nicht stattfinden können, haben Urlauber zwei Rechte: Sie können im Luftbeförderungsvertrag bleiben und verlangen von der Airline eine zeitnahe Ersatzbeförderung. Oder sie treten vom Vertrag zurück und bekommen das Geld wieder.“ Da ein Vulkanausbruch höhere Gewalt sei, kämen aber keine Entschädigungsansprüche oder Ähnliches hinzu. Auch Ausweichquartiere oder andere Reisekosten müssen solche Reisende selbst bezahlen. Mit Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenanbietern könne man aber über Kostenteilung verhandeln.
Wie ist die Situation für Gäste eines Reiseveranstalters?
Pauschalurlauber haben ihren Veranstalter als Ansprechpartner, an diesen sollten sie sich als erstes wenden. Das empfiehlt auch das Auswärtige Amt. Der Veranstalter müsse sich auch darum kümmern, Urlauber zurückzubringen. „Der kann aber auch keine Wunder vollbringen“, sagt Fischer-Volk. Und die Kosten für einen erzwungenen längeren Bali-Aufenthalt in einer Unterkunft müssten Reisende selbst tragen, da es sich bei dem Vulkanausbruch um höhere Gewalt handele. Mehrkosten für die Rückbeförderung teilen sich allerdings Urlauber und Veranstalter. Sollte der Veranstalter auch nach ein bis zwei Tagen untätig bleiben, könne man selbst die Rückreise organisieren und die Hälfte der Mehrkosten vom Veranstalter zurückverlangen.
Sollte eine Bali-Reise jetzt nicht stattfinden können, können Urlauber von ihrem Veranstalter ein Alternativangebot verlangen - zum Beispiel eine gleichwertige Reise an einen anderen Ort. Auch eine kostenfreie Stornierung geplanter Bali-Reisen sei aktuell möglich, sagt Fischer-Volk. Schadenersatzansprüche gebe es dagegen nicht.
Bali ist einer von vielen Stopps unterwegs - kann ich jetzt kündigen?
Bei Rundreisen und Kreuzfahrten mit einem Stopp auf Bali kommt es darauf an, wie wichtig der Aufenthalt auf der Insel für das Angebot insgesamt ist. „Ist es ein prägender Abschnitt, kann man die ganze Reise wegen erheblicher Mängel möglicherweise stornokostenfrei kündigen“, sagt Fischer-Volk. Sollte Bali als kleinerer Teil der Reise ausfallen, können die Urlauber Mängelansprüche geltend machen. (dpa/tmn/rer)