Der richtige Dreh Der richtige Dreh: Familienangehörige als Zeugen
Stuttgart/gms. - Diese Instanzen müssen vor einer Vernehmung eine entsprechendeBelehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht aussprechen, andernfallsist die Aussage juristisch unverwertbar.
Auch im Zivilprozess, in dem etwa die Ersatzpflicht für denUnfallschaden verhandelt wird, können Angehörige einer Prozessparteilaut dem ACE das Zeugnis verweigern. In aller Regel werden sie jedochzur Aussage bereit sein, unterliegen dann aber uneingeschränkt derWahrheitspflicht. Zwar ist ein Familienangehöriger als Zeuge immernoch besser als gar kein Zeuge, in der Regel werden die Gerichte aberden Beweiswert einer solchen Aussage eher gering veranschlagen.