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Air Berlin Air Berlin: Worauf müssen sich Urlauber nach der Insolvenz gefasst machen?

Von Theresa Dräbing 15.08.2017, 13:30
Ein Air Berlin Flugzeug in der Luft.
Ein Air Berlin Flugzeug in der Luft. dpa-Zentralbild

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat Insolvenzantrag gestellt. Nachdem Hauptaktionär Etihad erklärt habe, keine weitere finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen, sei man „zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Air Berlin PLC keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht“, hieß es in einer Pflichtmitteilung an die Börse.

Was bedeutet die Insolvenz von Air Berlin für Fluggäste? Geht der Flugbetrieb weiter?

Der 150-Millionen-Euro-Kredit des Bundes sichert den Flugbetrieb der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin  bis Ende November, wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte. Das Luftfahrtbundesamt erhalte die Betriebsgenehmigung für Air Berlin aufrecht.

Generell gilt: Es ist zu unterscheiden, ob der Flug direkt über Air Berlin gebucht wurde oder bei einem Reiseveranstalter. Im letzteren Fall besteht der Vertrag mit dem Reiseveranstalter und dieser ist in der Pflicht für einen Ersatzflug zu sorgen – notfalls mit einer anderen Airline. Auch zusätzliche Kosten, etwa ein längerer Hotelaufenthalt durch Flugausfall ist in diesem Fall abgesichert. Oskar De Felice vom Fluggastportal Flighright warnt allerdings, dass es sich bei Internetbuchungen häufig um Reisevermittler handelt und nicht um Reiseveranstalter. Bei ersteren besteht die Versicherung nicht. Es sollte also unbedingt auf das Kleingedruckte geachtet werden.

Wenn der Vertrag direkt bei der Fluggesellschaft abgeschlossen wurde und diese insolvent gehen sollte, dann sind Kunden nämlich nicht gesetzlich abgesichert wie Pauschalreisende. Bei kleineren Airlines kann es dann sehr wohl passieren, dass der Flugbetrieb vollkommen eingestellt wird.

Bleiben meine Flugtickets gültig?

Nach Angaben des Unternehmens bleiben alle gebuchten Tickets gültig. Auch die Flugpläne würden nicht geändert, hieß es am Dienstagnachmittag auf der Internet-Seite von Air Berlin. Alle Flüge von Air Berlin und ihrer Tochter Niki fänden wie geplant statt. Zudem seien auch alle vorgesehenen Flüge weiterhin buchbar, teilte die Fluggesellschaft mit.

Was ist, wenn mein Flug mit Air Berlin erst in einigen Monaten geplant ist?

Was der Insolvenzantrag langfristig für den Flugbetrieb bedeutet, ist noch unklar. Die Fluggesellschaft will sich neu strukturieren und steht dazu in Verhandlungen. „Sollte ein anderes Unternehmen Air Berlin jedoch übernehmen, wird es nicht auch die Altlasten übernehmen“, gibt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover zu bedenken.

Wie sinnvoll ist es also, gebuchte Tickets zu stornieren?

Wer nicht abwarten will, ob Air Berlin in ein paar Monaten noch fliegt oder nicht, kann versuchen, sein Ticket zu stornieren. Das ist allerdings nicht immer möglich - und auch nicht immer sinnvoll. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät derzeit von einer Stornierung ab. Denn Kunden haben nur Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren und nicht immer auf den Ticketpreis. Im teuersten Air-Berlin-Flugtarif Economy Flex geht das Stornieren manchmal kostenfrei, in Economy Classic teilweise gegen Gebühr. Für den Tarif Economy Light ist eine Stornierung immer ausgeschlossen.

Wie geht es nach einer Insolvenz weiter?

Das Bestreben eines Insolvenzverwalters ist es, genügend Masse zu behalten oder diese vielleicht sogar zu mehren. Deshalb wird dieser daran interessiert sein, möglichst lange den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten und tatsächlich die Kunden an ihre Zielorte zu fliegen, sagt Sabine Fischer-Volk, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Berlin-Brandenburg.

Möglich ist zudem, dass Käufer für einzelne Strecken gesucht werden. Auch ist es denkbar, dass andere Airlines, die schon jetzt einen Teil der Air Berlin-Flüge mit ihren Flugzeugen ausführen, diese Strecken komplett übernehmen würden. Derzeit prüft die Lufthansa nach eigenen Angaben, ob Teile der insolventen Fluggesellschaft übernommen werden können.

Wohin können sich Betroffene wenden?

Kunden von Air Berlin können sich an die Fluggesellschaft direkt wenden. Im Falle einer Stornierung oder Verspätung ist es auch möglich die Schlichtungsstelle im Öffentlichen Nahverkehr (SÖP) zu beauftragen oder sich Hilfe bei einem Fluggastrechteportal zu wenden.

Eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung der EU richtet sich immer nach der Entfernung, nicht nach dem Ticketpreis. Bei einer Verspätung ab drei Stunden oder einem kompletten Flugausfall stehen Kunden je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro zu. „Air Berlin hat sich hier bislang immer korrekt verhalten und keine Anstalten gemacht Zahlungen einzustellen“, sagt Martin Janetzke, Geschäftsführer von Flightright. (mit Material der dpa)