Reise-Recht Reise-Recht: Leichtsinn rächt sich in anderen Ländern

Berlin/München/dpa. - Reisen bildet, heißt es immer. Oftweitet sich der Horizont allerdings auf unangenehme Weise - etwa nachErfahrungen mit der Polizei in anderen Ländern. So manches, was inDeutschland locker gesehen wird, wird anderswo streng geahndet. Miteinem Blick in die Zollbestimmungen oder auch nur auf dieVerkehrsregeln am Urlaubsort sind die schlimmsten Risiken zuvermeiden.
Eine Anklage etwa wegen Diebstahls oder Drogenbesitzes kann übleFolgen haben. Daher informiere die Reiseleitung Pauschalurlauber inder Regel zu Beginn des Urlaubs auch über Gefahren, Risiken undangemessenes Verhalten, sagt Sibylle Zeuch, Sprecherin des DeutschenReiseverbandes (DRV) in Berlin. «Auch die Reiseunterlagen enthaltenentsprechende Hinweise und Informationen. Das kann natürlich nichterschöpfend sein.»
Die deutsche Botschaft ist häufig einer der erstenAnsprechpartner, wenn es im Urlaub zu Problemen kommt. Allerdingskönnen die Diplomaten auch nicht jedes gleich lösen. Und wenn Anklageerhoben wurde, kann sich das Verfahren monatelang hinziehen. «Vieleglauben, es sei kein Problem, dann einfach nach Deutschlandüberstellt zu werden», sagt Michael Ebel vom Auswärtigen Amt inBerlin. «Aber das ist eine Fehleinschätzung. Eine Überstellung kannüberhaupt erst nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden.»
Und bis dahin kann der Aufenthalt in einem Gefängnis in Thailand,Singapur oder auch Italien schon sehr unangenehm werden. DieHaftbedingungen entsprechen in vielen Ländern nicht denen inDeutschland. Das Auswärtige Amt ist zwar verpflichtet, allenDeutschen bei solchen Problemen zu helfen - und das unabhängig vonder Schuldfrage -, aber die Möglichkeiten der Botschaften sind nichtunbegrenzt.
Anders als viele Touristen glauben, übernimmt die Botschaft auchnicht die Kosten für den Verteidiger. Die Botschaften achten aberdarauf, dass zumindest ein Pflichtverteidiger und ein Dolmetscher zurVerfügung stehen. Zu den häufigsten Delikten, die zu Anklagen führen,zählen Drogenbesitz und Drogenschmuggel. Vor allem Jugendliche sindin dieser Hinsicht oft blauäugig. «Die denken gar nicht daran, dasssie auffliegen könnten - oder unterschätzen, wie hart die Behördendagegen vorgehen», sagt Ebel.
Buchstäblich am schnellsten geraten Touristen im Ausland im Autoin Konflikt mit geltendem Recht. Dass der Urlaub gleich zu Beginnwegen eines Bußgelds für überhöhte Geschwindigkeit getrübt wird,gehört zu den Klassikern ärgerlicher Reiseerfahrungen. «Gar keinTempolimit auf Autobahnen gibt es praktisch nur in Deutschland», sagtKatja Frisch, Tourismusexpertin beim ADAC in München. «In der Regelgilt eine Grenze von 110 oder 130 Stundenkilometern.» Einige Länderverstehen bei Verstößen absolut keinen Spaß: In Norwegen etwa zahlenTemposünder mindestens 400 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zuschnell waren, in Spanien bis zu 300 Euro.
Internet: Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes:www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp.