Rechtsfall Rechtsfall: Mieter darf Partner einziehen lassen

Karlsruhe/dpa. - Wohnungsmieter können ihren Lebensgefährten erst dann bei sich einziehen lassen, wenn sie sich vorher die Genehmigung vom Wohnungseigentümer geholt haben. Dazu müssen sie dem Vermieter die Personalien des Partners mitteilen, eine Genehmigung ist dann nach neuem Mietrecht meist nur eine Formsache. Mit diesem Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main auf. Im strittigen Fall war die Wohnungsbesitzerin ohne Angabe der persönlichen Daten des Lebensgefährten der Mieterin nicht bereit gewesen, die Mitbenutzung der Wohnung zu genehmigen. Hiergegen hatte die Mieterin geklagt. Laut BGH haben Mieter nach dem neuen Mietrecht grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihnen der Vermieter die Aufnahme eines Dritten in die gemietete Wohnung genehmigt, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die Erlaubnis könne der Vermieter nur verweigern, wenn für ihn die Mitbenutzung der Wohnung durch die weitere Person - beispielsweise wegen Überbelegung - unzumutbar sei, hieß es. Der Deutsche Mieterbund wertete das BGH-Urteil als Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung.