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Rechtliche Grenzen für Mieter Rechtliche Grenzen für Mieter: Grillen, Kompostieren und Pflanzen

20.05.2015, 12:43
Bratwürste und Steaks liegen auf einem Holzkohlegrill.
Bratwürste und Steaks liegen auf einem Holzkohlegrill. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Es wird gepflanzt, gemäht, gefeiert und gegrillt. Doch was die einen freut, bringt andere auf die Palme. Was für Mieter erlaubt ist und was nicht:

Der Garten ist mit der Wohnung gemietet, wenn das ausdrücklich so im Vertrag steht. Dazu genügt es, wenn Mieter und Vermieter schriftlich vereinbaren, dass der Garten zur Nutzung überlassen wird. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Bei einem Einfamilienhaus gilt der Garten als mitgemietet, wenn ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde, befand das Oberlandesgericht Köln. Ein Herz für Blumen- und Gemüsefreunde bewiesen Richter in Köln und Lübeck. Die einen erlaubten Mietern nicht nur das Aussäen von Blumen, sondern auch das Pflanzen von Sträuchern und sogar kleinen Bäumen. Mieter dürfen in ihrem Garten ein Gemüsebeet anlegen. Auch gegen einen Komposthaufen oder einen Teich gab es keine Einwände.

Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe

Der Balkon gehört zur Wohnung. Deshalb dürfen Mieter Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen und mit Freunden und Bekannten zusammensitzen, reden und feiern, wie der Deutsche Mieterbund erläutert. Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe, befand das Landgericht Frankfurt am Main. Nach Ansicht mehrerer Gerichte dürfen Mieter die Miete kürzen, wenn sie ihren Balkon nicht nutzen können. Zum Beispiel, weil er reparaturbedürftig ist oder der Vermieter ihn abreißen lässt. Auf dem Balkon darf eine Wäscheleine gespannt und Wäsche getrocknet werden - auch dann, wenn im Hof eine Wäschespinne bereitsteht, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.

Ob das Grillen verboten ist, steht im Mietvertrag. In Mehrfamilienhäusern ist es häufig ausgeschlossen. Wer sich nicht daran hält, riskiert die Kündigung, entschied das Landgericht Essen. Allerdings gilt auch: „Sofern nicht ausgeschlossen, muss es in den Sommermonaten von der Nachbarschaft grundsätzlich hingenommen werden“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Oliver Mai.

Ratschläge zur Qualmminderung: Auf Kohle verzichten, auf Elektro umsteigen und Alufolie und -schalen benutzen.  (dpa)